Gewährung von niedrigverzinslichen Darlehen zur Herstellung "grüner Produkte"
Auf Grundlage der Ziffer 4.5 der Mitteilung der Europäischen Kommission "Vorübergehender Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise" (Amtsblatt der EU 2009/C 83/01) vom 07.04.2009 wurde die Rahmenregelung zur Gewährung von niedrigverzinslichen Darlehen zur Herstellung „grüner Produkte“ angemeldet und genehmigt.
Die Bundesrahmenregelung wurde auf der Internetseite des BMWi eingestellt.
Die Regelung öffnet die beihilfekonforme Vergabe von niedrigverzinslichen öffentlichen und privat gewährten Darlehen durch Bund, Länder und Kommunen für die Herstellung "grüner Produkte". Gemäß §4 der Rahmenregelung handelt es sich um Investitionskredite zur Finanzierung von Projekten zur Herstellung neuer Produkte, die den Umweltschutz erheblich verbessern. Dies trifft regelmäßig zu, wenn Produkte in ihrer umweltschützenden Wirkung über die Produktnormen der Gemeinschaft hinaus gehen.
Die Regelung öffnet die beihilfekonforme Vergabe von niedrigverzinslichen öffentlichen und privat gewährten Darlehen durch Bund, Länder und Kommunen für die Herstellung "grüner Produkte". Gemäß §4 der Rahmenregelung handelt es sich um Investitionskredite zur Finanzierung von Projekten zur Herstellung neuer Produkte, die den Umweltschutz erheblich verbessern. Dies trifft regelmäßig zu, wenn Produkte in ihrer umweltschützenden Wirkung über die Produktnormen der Gemeinschaft hinaus gehen.
http://www.helmstedt.de
erstellt am 02.09.2009
erstellt am 02.09.2009





