Donnerstag, 09.09.2010


Stichwortsuche



BSL Kalender

weitere Informationen


Haushalt

weitere Informationen

Ehrenamtskarte

weitere Informationen

KMU-Förderung

weitere Informationen

Ärztliche Notdienste

weitere Informationen

Photovoltaik

weitere Informationen

Beteiligung

weitere Informationen

Login




Abgabenbescheide werden versandt

Das Umweltamt des Landkreises Helmstedt macht darauf aufmerksam, dass in diesen Tagen die Abgabenbescheide über die Abfallentsorgungsgebühren versandt werden. Den jeweiligen Grundstückseigentümern gehen hierbei die Jahresendabrechnung 2009 und die Jahresvorausveranlagung 2010 zu. Beide Bescheide werden zusammen in einem Umschlag versandt.



Wie Ihnen aus den vorherigen Jahresendabrechnungen bekannt sein dürfte, wird auch bei der Jahresendabrechnung 2009 unterstellt, dass alle im Veranlagungsjahr 2009 festgesetzten und fälligen Abschlagszahlungen fristgerecht entrichtet wurden. Nur unter dieser Voraussetzung entspricht ein im Bescheid ausgewiesener Minderungsbetrag einem erstattungsfähigen Guthaben, eine ausgewiesene Nachforderung dem Nachzahlungsbetrag für das Abrechnungsjahr 2009.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Erstattungsverfahren geändert wurde. Die Überweisung eines Guthabens erfolgt ausnahmslos auf ein Bankkonto. Eine Scheckzahlung findet nicht mehr statt. Sollten Sie nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, ist die Angabe einer Bankverbindung erforderlich.

Hinsichtlich der Jahresendabrechnungen wird des weiteren darauf hingewiesen, dass im Falle einer vorliegenden Lastschrifteinzugsermächtigung eventuelle Guthaben von mehr als 5 Euro auf das der Kreiskasse vorliegende Bankkonto überwiesen und Nachforderungen vom Konto abgebucht werden. Guthaben unter 5 Euro werden beim Lastschrifteinzug der ersten Abschlagszahlung 2010 automatisch berücksichtigt, es wird ein verminderter Betrag eingezogen.

Liegt keine Bankverbindung vor, erfolgt eine Verrechnung mit der ersten Abschlagszahlung. In diesem Fall kann der ausgewiesene Minderungsbetrag einmalig in Abzug gebracht werden.

Die Überweisung erfolgt zeitgleich mit dem Versand der Bescheide.
Hierbei kann es dazukommen, dass bereits für 2010 geleistete Zahlungen aufgrund des automatisierten Verfahrens zurück überwiesen werden. Es wird gebeten, Zahlungen für das Jahr 2010 erst nach Erhalt des entsprechenden Jahresbescheides zu leisten.

Das Umweltamt bittet insbesondere zu berücksichtigen, dass aufgrund der Änderung der Landesgesetzgebung das Widerspruchsverfahren abgeschafft wurde und nunmehr sofort Klage erhoben werden müsste. Sollten offensichtliche Unrichtigkeiten (z. B. falsche Tonnenzahl) im Abgabenbescheid festgestellt werden, bittet das Umweltamt sich an die Mitarbeiter/innen des Landkreises zu wenden.

Hierzu können auch Anfragen bzw. Mitteilungen unter der Fax-Nummer 05351/1212607 oder per Mail an das Umweltamt gesendet werden. Derartige Mitteilungen haben allerdings keine Auswirkungen auf den Ablauf der Rechtsbehelfsfrist. Im übrigen wird gebeten, die Hinweise im Bescheid zu beachten.

Bei Fragen zu Zahlungsvorgängen (z. B. Einzahlungen, Rückstände) stehen die Mitarbeiter/innen der Kreiskasse unter der Telefonnummer 05351-1211230 zur Verfügung.

Fragen zur Veranlagung (z. B. Behälterbestand, Leerungsdaten) werden unter den Telefonnummern 05351-1212514 (Bereiche: Stadt Schöningen, Stadt Helmstedt, SG Grasleben, SG Heeseberg, Gemeinde Lehre und Gemeinde Büddenstedt) sowie 05351-1212515 (Bereiche: Stadt Königslutter am Elm, SG Nord-Elm, SG Velpke) beantwortet. Aus besonderem Anlaß wird gebeten, darauf zu achten, die vollständige Telefonnummer zu wählen.
 
http://www.helmstedt.de
erstellt am 25.01.2010