Donnerstag, 09.09.2010


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KMU-Förderung

Ab 2008 gibt es im Landkreis Helmstedt für kleine und mittlere Unternehmen und Gründer eine neue Fördermöglichkeit, die bis zu 35 Prozent der Investitionssumme ausmachen kann.

Ebenfalls neu: Erstmals haben dabei die Wirtschaftsförderer vor Ort die Möglichkeit, gestaltend und unmittelbar in die Förderung der ansässigen Unternehmen einzugreifen. Das hat es noch nie gegeben!

Lesen Sie auf dieser Seite eine kurze Übersicht zur KMU-Förderung im Landkreis Helmstedt. Nehmen Sie aber bei Interesse unbedingt Kontakt mit uns auf, um mit Ihrem Projekt auf der sicheren Seite zu sein!

Die wichtigsten Formulare und Infoblätter finden Sie unten auf dieser Seite.

Was wird gefördert?
Im Rahmen der aktuellen EU-Förderperiode 2007 bis 2013 können nichtrückzahlbare Zuschüsse für folgende Projekte gewährt werden:


  • Errichtung, Erweiterung oder Verlagerung einer Betriebsstätte, wenn damit arbeitsplatzschaffende Maßnahmen verbunden sind
  • Erwerb einer von der Stilllegung bedrohten oder bereits stillgelegten Betriebsstätte, sofern dieser unter Marktbedingungen erfolgt
  • bestimmte Investitionen im Einzelhandel
  • bestimmte Diversifizierung, Modernisierung und Rationalisierung von Produktionsverfahren
  • Investitionen zur Verbesserung der Umweltbilanz und der Energieeffizienz
  • Investitionen zur Verbesserung des Einklanges von Familie und Beruf
    Innovative Investitionen

Wer wird gefördert?


  • kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel, Bau-, Verkehrs-, Dienstleistungsgewerbe sowie freie Berufe (einschl. Heilberufe)
  • Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe mit dem Qualitätssiegel „ServiceQualität Niedersachsen“

Wer wird nicht gefördert?

Um Wettbewerbsverzerrungen vorzubeugen, gibt es einige Einschränkungen. So können zum Beispiel Verkehrsmittel oder Unternehmen in Schwierigkeiten nicht gefördert werden. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um festzustellen, ob Ihr Vorhaben gefördert werden kann!

Wie hoch ist die Förderung?

Kleine Unternehmen (höchstens 50 Angestellte, Umsatz höchstens 10 Mio.) können bis zu 35 Prozent der förderfähigen Investition erhalten , die mindesten 10.000 Euro betragen muss. Mittlere Unternehmen (höchstens 250 Angestellte, Umsatz höchstens 50 Mio.) können bis zu 25 Prozent erhalten. Eine Höchstgrenze gibt es auch: Gemäß der De-Minimis-Verordnung der EU ist eine Förderung von maximal 200.000 Euro in drei Jahren möglich. Wie oben, gilt auch hier: Das Regelwerk hat viele Bestimmungen und Ausnahmen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um Genaueres zu erfahren.

Was ist sonst noch zu beachten?

Ihr Vorhaben darf erst nach Antragsstellung begonnen werden! Wurde das Vorhaben bereits begonnen, ist keine Förderung mehr möglich. Außerdem ist die Kombination mit der GA-Förderung unzulässig.

Wie gehe ich vor?

Sprechen Sie mit uns! Der Wirtschaftsförderer Herr Jörg Pohl und sein Kollege Herr Peter Klaassen des Landkreises sind Ihre Ansprechpartner für alle Belange der KMU-Förderung. Zudem sind die Wirtschaftsförderungen vor Ort berechtigt, Ihren Antrag entgegen zu nehmen und stehen Ihnen für Beratungen zur Verfügung. Von der Beratung über die Antragstellung bis hin zur Prüfung Ihres Projektes sind wir Ihre Begleiter. Nutzen Sie unsere Kompetenz zu Ihrem Vorteil!

Kontakt:

Herr Dipl.-Geograph Jörg Pohl
Tel.: 05351 / 121-1440
Fax: 05351 / 121-1622
Email

Landkreis Helmstedt
Amt für Wirtschaftsförderung,
Fremdenverkehr und Statistik
Rosenwinkel 8
38350 Helmstedt


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Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Antragsformular) Antragsformular


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Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Investitionsgüterliste) Investitionsgüterliste


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Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Förderrichtlinie KMU Landkreis Helmstedt) Förderrichtlinie KMU Landkreis Helmstedt


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