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Jugendpflege

Wo?
Die Kreisjugendpflege des Landkreises Helmstedt befindet sich im Kreishaus 9 in der Schöninger Straße 9 in Helmstedt in der
2. Etage Zimmer 209.


Wann?
Die Öffnungszeiten des Kreishauses 9 sind

Montag bis Freitag
von 9:00 bis 12:00 Uhr
und am Mittwoch
von 14:00 bis 15:30 Uhr

Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach vorheriger Absprache möglich. Bitte benutzen Sie für die Türsprechanlage die Durchwahl 1319.


Wer?
Herr N.N.
Zimmer 209
Telefon: 05351-121 1519

Herr N.N.
Zimmer 209
Telefon: 05351-121 1319

Email


Aufgaben!
Die Kreisjugendpflege des Landkreises Helmstedt fördert die eigenverantwortliche Tätigkeit von Jugendgruppen, Jugendverbänden, Initiativgruppen und in der Kinder- und Jugendarbeit engagierte Institutionen.

Bedingt durch § 4 der Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe im Landkreis Helmstedt, beinhalten die Aufgaben der Kreisjugendpflege:


  • gemeindeübergreifende, kreisweite Aktivitäten
  • die Fachaufsicht über die kommunalen Jugendpflegen im Landkreis Helmstedt
  • die Koordination von Jugendpflegemaßnahmen im Landkreis Helmstedt
  • die Beratung der kommunalen JugendpflegerInnen im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der Jugendzentren (AG JuZe)
  • die Förderung freier Träger und Jugendverbände im Rahmen ihrer jugendpflegerischen Arbeit

[ausrichtung=block]Auf der Grundlage der Richtlinien über die Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Helmstedt (D5.5) besteht die Möglichkeit, Jugendpflege- und Freizeitmaßnahmen freier Träger und Verbände zu bezuschussen. Diese Richtlinien und der Antrag stehen Ihnen zum Download unter Formulare zur Verfügung.

Die Kreisjugendpflege betreut ca. 150 JugendleiterInnen, wovon ein Großteil im Landkreis Helmstedt ehrenamtlich tätig ist. Das Antragsformular und die Richtlinien stehen ebenfalls als Download bereit.

Seit 1999 bietet die Kreisjugendpflege eine eigene Jugendleiterausbildung an. Diese Ausbildung wird in Zusammenarbeit mit Referenten der Arbeitsgemeinschaft der Jugendzentren (AG JuZe) mit dem Schwerpunkt der offenen Kinder- und Jugendarbeit einmal jährlich durchgeführt. Die Ausbildung umfasst zwei Wochenenden, jeweils von Freitag bis Sonntag, sowie einem separaten Praxisanteil. Bei Interesse melden Sie sich bitte unter der o.g. Telefonnummer.

Seit 2003 nimmt der Kreisjugendpfleger Aufgaben zum erzieherischen Jugendschutz war. Hierzu zählt u.a. die Beratung und Unterstützung von Pädagogen, Bürgern, Gewerbetreibenden und Institutionen zu Fragen des Jugendarbeitsschutzes, Kinder- und Jugendschutzes bzw. gesellschaftsbedingte Gefahren, möglichst durch die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit. Veranstaltungen mit überwiegend präventiven Charakter werden auf Landkreisebene von der Kreisjugendpflege unterstützt.

Zur Kreisjugendpflege des Jugendamtes gehören außerdem die Aufgabengebiete Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe.

Gesetzliche Grundlagen
Kinder- und Jugendhilfe Gesetz (KJHG)
Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Jugendfreizeiteinrichtungen gem. § 11 SGB VIII werden durch regional begrenzte Angebote gem. der Rahmenvereinbarung nach § 69 Abs. 5 S. 1 SGB VIII wahrgenommen. Diese Einrichtungen befinden sich in kommunaler Trägerschaft.


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