Marko Magnus ist der neue Glücksbringer
Marko Magnus ist neuer Bezirksschornsteinfegermeister in Helmstedt. Zu seinem Kehrbezirk gehören Straßenzüge in der Stadt Helmstedt sowie die Ortschaften Schoderstedt und Süpplingenburg im Kreisgebiet. Seine Bestallungsurkunde erhielt er am 12.01.2012 aus den Händen von Landrat Matthias Wunderling-Weilbier, der ihn per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Dienstobliegenheiten verpflichtete.

Seit Anfang 2010 muss der Landkreis als zuständige Behörde frei werdende Kehrbezirke öffentlich ausschreiben. Dies ist im November letzten Jahres für diesen Kehrbezirk geschehen. Sechs Schornsteinfegermeister hatten sich beworben. Das Auswahlverfahren mit Vorstellungsgesprächen wurde nach einem Punktesystem durchgeführt, aus dem Marko Magnus als bester Bewerber hervorging.
Marko Magnus übernimmt den Kehrbezirk am 16.01.2012 von dem bisherigen Bezirksschornsteinfegermeister Detlef March, der dann in den wohlverdienten Ruhestand eintreten wird. Er wird bei etwa 2.400 Gebäuden für die Überprüfung der Feuerungsanlagen auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zuständig sein. Herr Magnus ist bereits seit mehreren Jahren in dem Kehrbezirk als Meistergeselle angestellt, so dass die Übernahme reibungslos verlaufen wird. Auch seinen künftigen Kunden ist er bereits bestens bekannt.
Herr Magnus, der 1997 seine Gesellenprüfung und 2001 die Meisterprüfung abgelegt hat, hat nach eigenen Angaben sein Berufsziel mit der Übernahme des Kehrbezirkes erreicht.
Das Berufsbild des Schornsteinfegers befindet sich seit der Neuregelung des Schornsteinfegerwesens im November 2008 im Wandel.
Die ehemals unbefristete Bestallung als Kehrbezirksinhaber ist nunmehr auf sieben Jahre beschränkt. Jeder Kehrbezirksinhaber muss sich alle sieben Jahre neu auf seinen Kehrbezirk bewerben.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, Abnahmen und Feuerstättenschauen erlassen die Bezirksschornsteinfegermeister nun Bescheide und ordnen damit den Hauseigentümern die Ausführung der gesetzlich vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten an. Die Hauseigentümer müssen dann die Arbeiten beauftragen und die ordnungsgemäße Ausführung dem Bezirksschornsteinfegermeister mit einem vorgeschriebenen Formblatt nachweisen. Bis 2013 können sie nur den Kehrbezirksinhaber selbst oder einen Schornsteinfeger aus dem europäischen Ausland beauftragen, danach aber darf diese Arbeiten jedes entsprechend qualifizierte Unternehmen ausführen. Die vorgeschriebenen hoheitlichen Aufgaben, nämlich die Abnahmen und Feuerstättenschauen, bleiben den Kehrbezirksinhabern jedoch in jedem Fall erhalten.