Abfallabgabenbescheide werden versendet!
Das Umweltamt des Landkreises Helmstedt macht darauf aufmerksam, dass in diesen Tagen die Abgabenbescheide über die Abfallentsorgungsgebühren versendet werden. Den jeweiligen Grundstückseigentümern gehen hierbei die Jahresendabrechnung 2011 und die Jahresvorausveranlagung 2012 zu. Beide Bescheide werden zusammen in einem Umschlag versendet.
Wie Ihnen aus den vorherigen Jahresendabrechnungen bekannt sein dürfte, wird auch bei der Jahresendabrechnung 2011 unterstellt, dass alle im Veranlagungsjahr 2011 festgesetzten und fälligen Abschlagszahlungen fristgerecht entrichtet wurden. Nur unter dieser Voraussetzung entspricht ein im Bescheid ausgewiesener Minderungsbetrag einem erstattungsfähigen Guthaben, eine ausgewiesene Nachforderung dem Nachzahlungsbetrag für das Abrechnungsjahr 2011.
Die Überweisung eines Guthabens erfolgt ausnahmslos auf ein Bankkonto. Eine Scheckzahlung findet nicht mehr statt. Sollten Sie nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, ist die Angabe einer Bankverbindung erforderlich.
Hinsichtlich der Jahresendabrechnungen wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass im Falle einer vorliegenden Lastschrifteinzugsermächtigung eventuelle Guthaben von mehr als 5 Euro auf das der Kreiskasse vorliegende Bankkonto überwiesen und Nachforderungen vom Konto abgebucht werden. Guthaben unter 5 Euro werden beim Lastschrifteinzug der ersten Abschlagszahlung 2012 automatisch berücksichtigt, es wird ein verminderter Betrag eingezogen.
Liegt keine Bankverbindung vor, erfolgt eine Verrechnung mit der ersten Abschlagszahlung. In diesem Fall kann der ausgewiesene Minderungsbetrag einmalig in Abzug gebracht werden.
Die Überweisung erfolgt zeitgleich mit dem Versand der Bescheide.
Hierbei kann es dazukommen, dass bereits für 2012 geleistete Zahlungen aufgrund des automatisierten Verfahrens zurück überwiesen werden. Es wird gebeten, Zahlungen für das Jahr 2012 erst nach Erhalt des entsprechenden Jahresbescheides zu leisten.
Das Umweltamt bittet insbesondere zu berücksichtigen, dass aufgrund der Änderung der Landesgesetzgebung das Widerspruchsverfahren abgeschafft wurde und nunmehr sofort Klage erhoben werden müsste. Sollten offensichtliche Unrichtigkeiten (z. B. falsche Tonnenzahl) im Abgabenbescheid festgestellt werden, bittet das Umweltamt, sich an die Mitarbeiter/innen des Landkreises zu wenden.
Hierzu können auch Anfragen bzw. Mitteilungen unter der Fax-Nummer 05351/1212607 oder per E-Mail hausmuellentsorgung@landkreis-helmstedt.de an das Umweltamt gesendet werden. Derartige Mitteilungen haben allerdings keine Auswirkungen auf den Ablauf der Rechtsbehelfsfrist. Im Übrigen wird gebeten, die Hinweise im Bescheid zu beachten.
Bei Fragen zu Zahlungsvorgängen (z.B. Einzahlungen, Rückstände) stehen die Mitarbeiter/innen des Amtes für Finanzen unter der Telefonnummer 05351-1211230 zur Verfügung.
Fragen zur Veranlagung (z. B. Behälterbestand, Leerungsdaten) werden unter den Telefonnummern 05351-1212514 (Bereiche: Stadt Helmstedt, Stadt Schöningen, SG Grasleben, SG Heeseberg, Gemeinde Büddenstedt und Gemeinde Lehre) sowie 05351-1212515 (Bereiche: Stadt Königslutter am Elm, SG Nord-Elm, SG Velpke) beantwortet. Aus besonderem Anlass wird gebeten, darauf zu achten, die vollständige Telefonnummer zu wählen.