Landrat lässt Rechtmäßigkeit der Kreistagsbeschlüsse prüfen - Beschlüsse der letzten Kreistagssitzung rechtmäßig
Bekanntlich gab es zu Beginn der letzten Kreistagssitzung unterschiedliche Auffassungen im Kreistag darüber, ob die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung rechtmäßig festgestellt worden war. Die CDU-Kreistagsfraktion bezweifelte dies und verließ geschlossen den Saal, weil sie befürchtete, alle folgenden Beschlüsse könnten damit rechtlich angreifbar sein.
Landrat Wunderling-Weilbier bedauert den Sitzungsverlauf nochmals ausdrücklich: „Die Feinheiten des Kommunalverfassungsrechts haben ihre Tücken, weil sich vieles eben nicht aus dem Gesetz, sondern nur unter Auswertung der Rechtsprechung und Anwendung von Rechtsauslegungsmethoden erschließt.“ „Bei formalen Zweifeln ist es aber allemal besser, die Sitzung gegebenenfalls unter Vorbehalt der späteren rechtlichen Prüfung fortzusetzen und sich somit wenigstens in die inhaltliche politische Auseinandersetzung zu begeben“, rät der Landrat allen Kreistagsfraktionen für die Zukunft.
Das Rechtsgutachten wurde den Kreistagsfraktionen zur Verfügung gestellt.