Landkreis Helmstedt in Finanznot - Niedersachsen gibt trotzdem keine Bedarfszuweisungen
Dem Landkreis Helmstedt geht es finanziell nicht gut. Das spüren nicht nur die Einwohner an der reduzierten Infrastruktur, sondern auch die Verbände und Einrichtungen, die auf Zuwendungen des Landkreises angewiesen sind. Probleme mit dem Kreishaushalt und Maßnahmen wie Haushaltssperre oder vorläufige Haushaltsführung haben ihre Ursache in den schlechten finanziellen Rahmenbedingungen. Einer Statistik des LSKN zufolge nimmt der LK Helmstedt in der Haushaltssituation den letzten Rang aller niedersächsischen Landkreise ein.
Weil Kreisumlage und die Zuweisungen des Landes nicht für eine Aufgaben entsprechende Finanzausstattung ausreichen, hat der Kreisausschuss im April beschlossen, einen Antrag auf Gewährung von Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage zu stellen. Schon knapp drei Monate später teilt das zuständige Ministerium aus Hannover mit, dass der Landkreis Helmstedt keine Bedarfszuweisungen bekommt. „Ich verstehe die Welt nicht mehr“, so Landrat Wunderling-Weilbier in einer ersten Reaktion. „Obwohl wir nachweislich finanziell in einer besonderen herausfordernden Situation sind, bezeichnet uns der Innenminister als nicht besonders finanzschwach und gibt uns deshalb kein Geld.“
Da sich der Umfang des Bedarfszuweisungsfonds seit Einrichtung kaum nennenswert verändert hat, werden Finanzmittel nur an besonders hilfsbedürftige und besonders finanzschwache Landkreise gegeben. Weil sich der Verteilungsmodus seit 2005 nicht mehr geändert hat, werden Vergleichsgruppen auf Basis der Steuereinnahmekraft geschaffen. Während die durchschnittliche Steuereinnahmekraft bei 703,20 EUR pro Einwohner liegt, lautet der Wert für Helmstedt 608,74 EUR. „Obwohl die Einnahmen knapp 100 Euro niedriger liegen gegenüber der Vergleichsgruppe, reicht das als Indiz für eine besondere Finanzschwäche nicht aus“, ergänzt Finanzdezernent Wolfgang Herzog. Die beginnt nach Meinung des Innenministers erst bei einem Wert von 598,00 EUR pro Einwohner.
„Das bescheidene Volumen des Bedarfszuweisungsfonds und eine Prozentzahl berücksichtigen nicht die unterschiedlichen und vielfältigen Aufgaben, die eine Kreisverwaltung vollzieht“, so Landrat Wunderling-Weilbier. Deshalb hat er wegen der parlamentarischen Sommerpause zur Fristwahrung Klage gegen das Innenministerium erhoben. Die Politik könne somit in Ruhe beschließen, wie inhaltlich mit der Ablehnung umgegangen werden soll, heißt es abschließend aus dem Kreishaus.