Anika Homann bringt Glück ins Haus - erste Bezirksschornsteinfegermeisterin im Landkreis Helmstedt
Anika Homann ist die neue Bezirksschornsteinfegermeisterin im Landkreis Helmstedt. Zu ihrem Kehrbezirk gehören Straßenzüge in der Stadt Königslutter am Elm sowie die Ortsteile Groß Steinum, Lelm, Rhode, Rottorf, Schoderstedt., In der Samtgemeinde Nord-Elm die Ortschaften Frellstedt und Süpplingen und in der Samtgemeinde Grasleben die Ortschaft Ahmstorf. Ihre Bestallungsurkunde erhielt sie am 16.10.2012 aus den Händen von Landrat Matthias Wunderling-Weilbier.
Seit Anfang 2010 muss der Landkreis als zuständige Behörde frei werdende Kehrbezirke öffentlich ausschreiben. Dies ist im August für diesen Kehrbezirk geschehen. Fünf weitere Schornsteinfegermeister hatten sich beworben. Das Auswahlverfahren mit Vorstellungsgesprächen wurde nach einem Punktesystem durchgeführt, aus dem Anika Homann als eindeutig beste Bewerberin hervorging. Frau Homann verfügt über eine mehr als 10-jährige Berufserfahrung und hat sich insbesondere durch ihre Eignung und Befähigung deutlich von ihren Mitbewerbern abgesetzt.
Anika Homann übernimmt den Kehrbezirk des ehemaligen Bezirksschornsteinfegermeisters Ulrich Keppler am 01.11.2012. Ihren Betriebssitz wird Sie in der Neuen Straße in Königslutter am Elm, einrichten. Sie wird bei etwa 2.400 Gebäuden für die Überprüfung der Feuerungsanlagen auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zuständig sein. Frau Homann war bisher in einem Kehrbezirk in Braunschweig als Meistergesellin angestellt, so dass mit der 29 jährigen eine berufserfahrene junge Dame als erste Frau einen Kehrbezirk im Landkreis Helmstedt übernehmen wird.
Das Berufsbild des Schornsteinfegers befindet sich seit der Neuregelung des Schornsteinfegerwesens im November 2008 im Wandel.
Die ehemals unbefristete Bestellung als Kehrbezirksinhaber ist nunmehr auf sieben Jahre beschränkt. Jeder Kehrbezirksinhaber muss sich alle sieben Jahre neu auf seinen Kehrbezirk bewerben.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, Abnahmen und Feuerstättenschauen erlassen die Bezirksschornsteinfegermeister nun Bescheide und ordnen damit den Hauseigentümern die Ausführung der gesetzlich vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten an. Die Hauseigentümer müssen dann die Arbeiten beauftragen und die ordnungsgemäße Ausführung dem Bezirksschornsteinfegermeister mit einem vorgeschriebenen Formblatt nachweisen. Ab dem 01.01.2013 darf mit diesen angeordneten Arbeiten jedes entsprechend qualifizierte Unternehmen bzw. Unternehmer beauftragt werden. Die vorgeschriebenen hoheitlichen Aufgaben, nämlich die Abnahmen und Feuerstättenschauen, bleiben den Kehrbezirksinhabern jedoch erhalten.
Landkreis Helmstedt
Bauordnungsamt- Schornsteinfegerwesen -