Wissenswertes über die Sperrmüllabfuhr
Was bei einer Sperrmüllabfuhr Berücksichtigung findet, kann dem Abfall-ABC sowie den Infoblatt zur Sperrmüllsammlung entnommen werden. Kurz gesagt: Sperrmüll muss erstens zu groß für die Restabfalltonne sein und zweitens zum sogenannten beweglichen Hausinventar gehören.
Die Gegenstände sollten dabei nicht unnötig zerkleinert werden. Dies erschwert und verzögert den Ablauf der Sperrmüllabfuhr. Die Schüttung des Sperrmüllfahrzeuges hat eine Öffnung von ca. 2 x 1 Meter. Erst wenn dieses Maß oder aber das Höchstgewicht von 75 Kilogramm überschritten wird, sollte der Sperrmüll zerlegt werden. Sperrmüll wird ausschließlich im öffentlichen Straßenraum abgefahren. Von Privatgrundstücken erfolgt keine Abfuhr.
Eine Sperrmüllabfuhr kann jeder an die Abfallentsorgung angeschlossene Haushalt dreimal pro Jahr mit jeweils bis zu 5 Kubikmeter beantragen. Die Anmeldung erfolgt über die sogenannten Sperrmülldoppelkarten.
Es besteht aber auch die Möglichkeit Sperrmüll per E-Mail unter der Adresse abfallberatung@landkreis-helmstedt.de anzumelden. Das dazu benötigte Formular finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter der Adresse www.helmstedt.de.
Die Sperrmülldoppelkarten und das Abfall-ABC finden Sie in allen Gebäuden der Kreisverwaltung sowie in den Rathäusern der Städte und Gemeinden.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Umweltamtes unter der Telefonnummer 05351 121-2517 oder unter der oben genannten E-Mail Adresse gerne zur Verfügung.