Feststellung gemäß § 3 a UVPG (Errichtung und Betrieb eines Schweinemaststalles)
Herr Ascan von Holwede, Helmstedter Straße 17, 38368 Grasleben, plant die Errichtung und den Betrieb eines Schweinemaststalles - Erweiterung einer Tierhaltungsanlage mit gemischten Beständen (Ferkelaufzuchtstall), in der Gemarkung Grasleben, Flur 13, Flurstück 14.
Für das Vorhaben ist gemäß § 3 c Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. d. F. vom 05.09.2001 (BGBl. I S. 2350) in der derzeit geltenden Fassung eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Die überschlägige Prüfung der entscheidungserheblichen Daten und Unterlagen hat zu dem Ergebnis geführt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.
Diese Feststellung ist gemäß § 3 a UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Unterlage kann auf Antrag nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes beim Landkreis Helmstedt, Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz, Conringstraße 27–30, 38350 Helmstedt, zugänglich gemacht werden.
Helmstedt, 01.03.2013
Landkreis Helmstedt
Der Landrat
Im Auftrage
gez. Wagner