Illegale Sammlungen von Schrott und Elektroaltgeräten
Wer kennt Sie nicht, die kleinen Zettel im Briefkasten mit der Aufschrift „Achtung, kostenlose Schrottsammlung“ oder „Kommerzielle Kleidersammlung“, mit der Aufforderung, die genannten Gegenstände an einem bestimmten Tag zur Abholung bereitzustellen. Oft fehlt diesen Aufrufen der Hinweis auf die sammelnde Firma oder eine Telefonnummer.
Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen derartige Sammlungen im Vorfeld bei der zuständigen Behörde, hier der Landkreis Helmstedt, Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz, angemeldet und genehmigt werden. Was bei den eingangs beschriebenen Sammelaufrufen selten der Fall ist.
Diese gewerblichen Sammlungen – auch wenn bei einigen ein caritativer Eindruck erweckt werden soll – dienen ausschließlich der Gewinnerzielung aus den gesammelten Gegenständen.
Zunehmend wird in der letzten Zeit festgestellt, dass nur lukrative Gegenstände mitgenommen werden und weniger lukrative Sachen entweder am Straßenrand stehen gelassen oder aber von den Sammlern in der freien Landschaft entsorgt werden.
Sammlungen, die u. a. Elektrogeräte betreffen, sind definitiv unzulässig, da diese Geräte ausschließlich über die Sammelsysteme der Hersteller und Vertreiber oder des Landkreises zu entsorgen sind.
Durch das Bereitstellen der Gegenstände an der Straße dokumentiert der Besitzer seinen Entledigungswillen, was wiederum dazu führt, dass die bereitgestellten Gegenstände zu Abfall werden. Als Abfallerzeuger ist der Besitzer aber verpflichtet, diese vorrangig einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung oder einer gemeinwohlverträglich Beseitigung zu zuführen.
Die Nutzung einer solchen „illegalen“ Sammlung stellt aber eben keine ordnungsgemäße Verwertung dar.
Der Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz appelliert daher an alle Einwohner des Landkreis Helmstedt insbesondere keine Elektrogeräte über nicht genehmigte Straßensammlungen zu entsorgen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Geschäftsbereiches Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz unter der Telefonnummer 05351/121-2517 oder unter der e-mail Adresse abfallberatung@landkreis-helmstedt.de gerne zur Verfügung.
Landkreis Helmstedt
Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz