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Wegfall der Brenntage ab April 2014

Die Städte und Gemeinden konnten bisher aufgrund einer Verordnung des Landes Niedersachsen über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen durch Verbrennen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen (BrennVO) allgemeine Brenntage festlegen. Diese Verordnung tritt mit Wirkung zum 31.03.2014 außer Kraft.

In einem Entwurf einer neuen Verordnung ist die Möglichkeit, allgemeine Brenntage zu bestimmen, nicht mehr vorgesehen. Somit können die Städte und Gemeinden in Niedersachsen keine Brenntage mehr ausweisen.

 

Veranstaltungen zur Pflege eines Brauchtums, hierzu gehören z. B. die Osterfeuer, die als öffentliche Veranstaltung durchgeführt werden, dürfen weiterhin stattfinden. Dieses aber nur, wenn nicht der Zweck der Entledigung der Pflanzen oder Pflanzenteile in den Vordergrund rückt.

 

Entsorgungsengpässe werden aber nicht entstehen, denn der Landkreis Helmstedt hält ausreichend Möglichkeiten vor, die pflanzlichen Abfälle ordnungsgemäß zu verwerten. Durch die Biotonne sowie durch die Möglichkeit der Selbstanlieferung im Kompostwerk der Firma Terrakomp GmbH, die Eigenkompostierung und die zusätzlich zur Biotonne angebotene Bündelsammlung, sind attraktive haushaltsnahe Formen der Verwertung von pflanzlichen Abfällen gegeben.

 

Für die Erteilung von Einzelgenehmigungen wird in Zukunft die untere Abfallbehörde zuständig sein. Der Landkreis Helmstedt wird diese Einzelgenehmigungen gem. § 28 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) für die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen allerdings nur in außergewöhnlichen Ausnahmekonstellationen erteilen

 

Landkreis Helmstedt- Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz -

 

erstellt am 26.03.2014

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