Neue Benutzungsordnung und Entgeltordnung ab dem 01.08.2014
Ab dem 01.08.2014 treten im Landkreis Helmstedt die neue Benutzungsordnung für die Überlassung von Schulräumen und –plätzen des Landkreises Helmstedt für die außerschulische Benutzung und die neue Entgeltordnung für die außerschulische Benutzung von Schulräumen und Schulplätzen in Kraft.
Die neuen Fassungen finden Sie hier auf der Webseite des Landkreises Helmstedt unter dem Link Außerschulische Nutzung von Schulräumen.
Die alten Fassungen verlieren gleichzeitig ihre Gültigkeit.
In diesem Zuge wird ebenfalls ein formaler Nutzungsantrag bindend eingeführt. Diesen finden Sie auch unter dem angegebenen Link unter dem Namen: „Außerschulische Nutzung: Antrag“.