Neue Sachkostenbeiträge vereinbart
Landkreis Helmstedt und Stadt Wolfsburg kooperieren weiter bei der Beschulung auswärtiger Schüler
Um für Schüler eine vielfältige, qualitativ hochwertige und verlässliche Schulbildung zu gewährleisten, kooperieren die Stadt Wolfsburg und die angrenzenden Gebietskörperschaften Helmstedt, Gifhorn und Braunschweig seit vielen Jahren im Bereich schulischer Bildung miteinander. Die dadurch entstehenden Kosten werden untereinander ausgeglichen. Diese Ausgleichszahlungen für auswärtige Schüler werden in sogenannten Sachkostenvereinbarungen nach Niedersächsischem Schulgesetz geregelt.
Seit Inkrafttreten der letzten Sachkostenvereinbarungen hat sich die Schullandschaft in Wolfsburg deutlich verändert und die entsprechenden Beiträge wurden seit mehr als 20 Jahren nicht angepasst. Daher musste die Vereinbarung überarbeitet werden. Vor dem Hintergrund hat die Stadt Wolfsburg die Sachkostenvereinbarungen mit den angrenzenden Gebietskörperschaften im vergangenen Jahr gekündigt und befindet sich derzeit in Vertragsverhandlungen mit den genannten Schulträgern.
„Seitens der Stadt Wolfsburg besteht nach wie vor ein hohes Interesse daran, dass auswärtige Kinder und Jugendliche sich für Wolfsburger Schulen entscheiden. Deshalb lag uns viel daran, mit unseren Gesprächspartnern fair und offen umzugehen. Die Verhandlungen sind unterschiedlich weit fortgeschritten. Mit dem Landkreis Helmstedt haben wir uns zwischenzeitlich geeinigt“, erklärt Stadträtin Iris Bothe.
„Für den Landkreis Helmstedt war es wichtig, jetzt schnellstmöglich Klarheit für die Schülerinnen und Schüler aus den Randgebieten des Landkreises Helmstedt zu schaffen, damit sie bei den anstehenden Anmeldephasen nicht benachteiligt werden“, betonte Hans Werner Schlichting, Erster Kreisrat im Landkreis Helmstedt.„Durch den Vertragsabschluss wird diese Klarheit nun geschaffen. Damit kommen wir auch dem Wunsch vieler besorgter Eltern nach, die den Landkreis Helmstedt und die Stadt Wolfsburg immer wieder um baldige Klärung in dieser Frage gebeten haben“, hebt Oberbürgermeister Klaus Mohrs hervor.
Schüler, die aus dem Landkreis Helmstedt kommen, dürfen nach der Vereinbarung ein Gymnasium oder eine Gesamtschule in Wolfsburg besuchen, wenn sie in bestimmten Orten des Landkreises Helmstedt wohnen. Vereinbart wird im Wesentlichen die Aufnahme von Schülern aus den Randgebieten des Landkreises Helmstedt. Zu nennen sind hier die Orte in der Gemeinde Lehre und der Samtgemeinde Velpke.
Ein Gymnasium lässt sich besuchen, soweit die Schüler in den Ortsteilen Beienrode, Essenrode, Flechtorf, Groß- und Klein Brunsrode der Gemeinde Lehre sowie den Ortsteilen Rümmer und Volkmarsdorf der Gemeinde Groß Twülpstedt und in den Gemeinden Danndorf, Grafhorst und Velpke (inkl. der Ortsteile Meinkot und Wahrstedt) der Samtgemeinde Velpke wohnen.
Hans Werner Schlichting stellt heraus, dass der Landkreis Helmstedt über gute eigene gymnasiale Angebote verfügt, aber als sogenannter Flächenlandkreis auch die Schulwegezeiten zu beachten hat. Schülerinnen und Schüler aus den nördlichsten Bereichen des Landkreises sind über den Busverkehr weitaus besser nach Wolfsburg angeschlossen. Er freut sich daher über die Kooperation mit der Stadt Wolfsburg.
Der Besuch einer Integrierten Gesamtschule in Wolfsburg wird Schülern ermöglicht, die in den Ortsteilen Rümmer und Volkmarsdorf der Gemeinde Groß Twülpstedt und in den Gemeinden Danndorf, Grafhorst und Velpke (inklusive der Ortsteile Meinkot und Wahrstedt) der Samtgemeinde Velpke und in der Gemeinde Lehre wohnen.
Schüler aus allen anderen Orten und Ortsteilen des Landkreises Helmstedt wird eine Wahl ermöglicht, wenn sie von der Giordano-Bruno-Gesamtschule in Helmstedt eine Ablehnung zur Aufnahme erhalten haben.
Im aktuellen Schuljahr 2014/2015 besuchen 263 Schüler aus der Samtgemeinde Velpke und weitere 186 Schüler aus der Gemeinde Lehre eine Schule in der Stadt Wolfsburg, die der Regelung der Sachkostenvereinbarung unterliegen, also Gymnasien und Gesamtschulen in Wolfsburg besuchen.
Insgesamt besuchen allerdings 1358 Schüler des Landkreises Helmstedt eine Schule in der Stadt Wolfsburg. Darin enthalten sind Schüler, die eine Einrichtung in freier Trägerschaft oder eine Grundschule besuchen.
Es haben sich keine gravierenden inhaltlichen Änderungen ergeben. Die Gleichrangigkeit bei der Aufnahme der auswärtigen Schüler gegenüber den Wolfsburgern wird weiterhin erhalten.
Die Änderung der Sachkostenvereinbarungen ist hauptsächlich begründet in der Anhebung der Beiträge. Diese werden schrittweise bis zum Schuljahr 2019/2020 um jährlich jeweils sechs Prozent für die Dauer von fünf Jahren angehoben. Die Erhöhung der Beiträge auf insgesamt 30 Prozent resultiert aus der Steigerung des Verbraucherpreisindexes seit der letztmaligen Festsetzung der Sachkostenbeiträge.
Basis dieser Anhebung sind die bisherigen Beitragshöhen, die damals im Verhandlungswege zwischen allen regionalen Gebietskörperschaften vereinbart wurden.
„Der Kostendeckungsgrad durch die Anhebung der Sachkostenbeiträge liegt bei rund 76 Prozent. Die hohen Aufwendungen für das inzwischen flächendeckende Ganztagsangebot sind dabei nicht berücksichtigt. Das zeigt deutlich, dass Wolfsburg sich seiner Verantwortung für die Region durchaus bewusst ist und die Anhebung dieser Beiträge sowohl in der Höhe, als auch in der schrittweisen Anhebung, mit Augenmaß betrieben wurde“, unterstreicht Oberbürgermeister Klaus Mohrs.