Öffentliche Bekanntmachung über die Ausschreibung der Tätigkeit einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin / eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
Öffentliche Bekanntmachung über die Ausschreibung der Tätigkeit einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin / eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.
Im Landkreis Helmstedt wird möglichst zum 01.06.2015 gemäß §§ 9 und 10 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) für die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger der folgende Kehrbezirk für eine Bestellung ausgeschrieben: 10501
Der o. g. Kehrbezirk umfasst im Landkreis Helmstedt Straßenzüge in der Stadt Helmstedt sowie die Ortschaft Wolfsburg-Almke. Die Gesamtzahl der zu bearbeitenden Gebäude beträgt ca. 2.700.
Die Bestellung erfolgt unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 3 SchfHwG für die Dauer von längstens sieben Jahren.
Nähere Informationen zum Anforderungsprofil sowie zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Helmstedt unter Stellenausschreibungen. Rückfragen zum Auswahlverfahren richten Sie an Frau Ilona Stolpmann, Telefon 05351 121-2208.
Die Bewerbungsunterlagen sind zum 06.05.2015 abzugeben. Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist beim Landkreis Helmstedt eingehen, können vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden.
Landkreis Helmstedt, 08.04.2015
Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal-und Immissionsschutz- Schornsteinfegerwesen -