Außerschulische Nutzung der Turnhallen während der Sommerferien 2015
Der Landkreis Helmstedt, Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport, weist darauf hin, dass wie auch in den Vorjahren die außerschulische Nutzung der in der Trägerschaft des Landkreises Helmstedt stehenden Turnhallen während der Sommerferien grundsätzlich nicht möglich ist.
Lediglich in Ausnahmefällen können Vereine die Turnhallen auch während dieser Ferien nutzen. Hierzu ist eine rechtzeitige Antragstellung mit Darstellung der besonderen Ausnahmegründe zwingend notwendig.
Anträge sind als Gesamtmeldung des Vereins beim Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport spätestens 3 Wochen vor Ferienbeginn schriftlich mit Begründung zu stellen. Die Abgabefrist endet in diesem Jahr am 01.07.2015. Später gestellte Anträge können nicht berücksichtigt werden.