Bekanntmachung zur Anhörung der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden lngeleben, Söllingen und Twieflingen über die Neubildung der Gemeinde Söllingen
Im Auftrage des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport gebe ich Folgendes bekannt:
Die Gemeinden lngeleben, Söllingen und Twieflingen haben auf Grund übereinstimmender Beschlüsse ihrer Räte im Juli 2015 die Neubildung der Gemeinde Söllingen zum 01.11.2016 beantragt. Der Zusammenschluss bedarf eines Gesetzes des Niedersächsischen Landtages (Art. 59 der Niedersächsischen Verfassung, § 25 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes).
Zu dieser Maßnahme und dem diesbezüglich beabsichtigten Gesetzentwurf der Niedersächsischen Landesregierung gebe ich allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinden lngeleben, Söllingen und Twieflingen Gelegenheit Anregungen und Bedenken vorzubringen.
Der Gesetzentwurf mit Begründung kann in den Verwaltungsgebäuden
des Landkreises Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt, Zimmer 105, | ||
in der Zeit von Montag bis Freitag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie | |
in der Zeit von Montag bis Donnerstag | 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr, und | |
der Samtgemeinde Heeseberg, Helmstedter Str, 17, 38381 Jerxheim, Zimmer 5 | ||
in der Zeit von Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, | |
in der Zeit von Dienstag | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, sowie | |
in der Zeit von Donnerstag | 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, | |
Mittwoch geschlossen, |
ab 03.09.2015 bis zum 24.09.2015 eingesehen werden. Anregungen und Bedenken zu der Neugliederung oder zu dem Gesetzentwurf bitte ich, bis zu diesem Zeitpunkt bei der Samtgemeinde Heeseberg abzugeben bzw. dorthin zu senden. Stellungnahmen können auch beim Landkreis Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt, abgegeben oder diesem zugesandt werden. Auch können Stellungnahmen an das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, Referat 31, Postfach 2 21, 30002 Hannover, per Post oder per Email an poststelle@mi.niedersachsen.de gesandt werden.
Landkreis Helmstedt Helmstedt, 31.08.2015
Der Landrat
Im Auftrage
gez. Herzog
(Herzog)
Leitender Kreisverwaltungsdirektor