Öffentliche Bekanntmachung über die Ausschreibung der Tätigkeit einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin / eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
Im Landkreis Helmstedt wird zum 01.03.2016 gemäß §§ 9 und 10 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) für die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger der folgende Kehrbezirk für eine Bestellung ausgeschrieben: 10503
Der o. g. Kehrbezirk umfasst die Ortschaft Grasleben in der Samtgemeinde Grasleben, die Ortschaften Bahrdorf, Klein Sisbeck, Mackendorf, Papenrode, Rickensdorf und Saalsdorf in der Samtgemeinde Velpke, die Ortschaft Klein Steimke im Gebiet der Königslutter am Elm und Straßenzüge in der Stadt Helmstedt. Die Gesamtzahl der zu bearbeitenden Gebäude beträgt ca. 2.400.
Die Bestellung erfolgt unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 3 SchfHwG für die Dauer von längstens sieben Jahren.
Nähere Informationen zum Anforderungsprofil sowie zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Helmstedt unter der Stellenausschreibung. Rückfragen zum Auswahlverfahren richten Sie an Frau Ilona Stolpmann, Telefon 05351/121-2208.
Die Bewerbungsunterlagen sind zum 09.12.2015 abzugeben. Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist beim Landkreis Helmstedt eingehen, können vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden.
Landkreis Helmstedt, 11.11.2015
Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal-und Immissionsschutz- Schornsteinfegerwesen -