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Übergangseinrichtung für Flüchtlinge in Esbeck geplant

Der Zustrom an Flüchtlingen reißt nicht ab. Aktuell sind dem Landkreis Helmstedt rd. 1.200 Asylbewerber zugewiesen. Bis Ende April sollen bereits rd. 1.800 zugewiesen werden. Bis zum Ende des Jahres rechnet der Erste Kreisrat Hans Werner Schlichting bereits mit etwa 3.000 Zuweisungen.

Vor diesem Hintergrund wird es für die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden im Landkreis Helmstedt zunehmend schwieriger, die Asylbewerber adäquat unterzubringen. Insbesondere im nördlichen Landkreis wird die Wohnungsnot größer. Der Südkreis ist da noch in einer komfortableren Situation, da er über einigen Leerstand verfügt, der nun genutzt werden kann. Um derartige, lokal unterschiedliche Gegebenheiten bei der Unterbringung von Asylbewerbern flexibel ausgleichen zu können, haben die Gemeinden in vorausschauender Weise bereits im Sommer letzten Jahres eine schriftliche Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Damit können in einigen Gemeinden vorhandene Leerstände genutzt werden, bevor es in anderen zur Belegung von Containern oder Turnhallen kommt. „Die Solidarität unter den Gemeinden ist dabei sehr groß“, lobt Schlichting.

 

Die Gemeinden haben nun aber ein weiteres Problem vorgetragen. Die Zuweisungen und Verteilung der Asylbewerber kommen vom Land meist recht kurzfristig. Vor allem wisse man nicht im Vorfeld, ob eher Alleinstehende oder Familien vor der Tür stünden. Wohnungen, die zwar womöglich verfügbar wären, müssten jedoch von den Vermietern häufig erst entsprechend hergerichtet werden. Dies dauere aber meist einige Wochen. Für diese Übergangszeit wünschen sich die Gemeinden eine Einrichtung, in denen die Zuflucht suchenden Menschen vorübergehend wohnen könnten.

 

Darauf reagiert der Landkreis und plant, das Schulgebäude in Esbeck für genau diesen Zweck zu vermieten. Es liegen Bewerbungen von Betreibern von Wohneinrichtungen vor. Die für die Unterbringung zuständigen Gemeinden würden dann vertragliche Vereinbarungen mit dem Betreiber abschließen und darin zum Beispiel auch Regelungen über eine Betreuung treffen. „Wichtig dabei ist der vorübergehende Aufenthaltscharakter dieser Einrichtung“, so Schlichting. „Es wird nur eine Aufenthaltsdauer von höchstens drei Monaten geben.“ Diese Einrichtung solle die Gemeinden nicht aus ihrer Pflicht entlassen, die ihr nach Einwohnerschlüssel zugewiesenen Asylbewerber grundsätzlich in ihrem Gemeindegebiet unterzubringen. Eine solche Übergangseinrichtung erhöhe jedoch die Flexibilität und komme den Anforderungen in der Praxis entgegen.

 

„Wir haben mit der Stadt Schöningen bereits über diesen Weg diskutiert und eine grundsätzliche Zusage erhalten“, so Schlichting. Aus seiner Sicht sei es unbedingt notwendig, dass die örtliche Bevölkerung es mit trägt. Man müsse aber auch auf vorhandene Einrichtungen zugreifen können und wir haben immer noch keine dauerhafte Inanspruchnahme von Turnhallen und Dorfgemeinschaftshäusern im Landkreis regeln müssen.

 

Sobald die Planungen bezüglich einer Übergangseinrichtung in Esbeck konkretere Formen annehmen, wird eine Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger in Esbeck stattfinden. Auskünfte können nur konkret gegeben werden, wenn eine weitgehende Klärung des Betriebes vorliegt.

 

erstellt am 19.02.2016

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