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Kostenfreie Rücknahme von Pflanzenschutz-Verpackungen im Landkreis Helmstedt

Der Landkreis Helmstedt weist die Landwirte im Kreisgebiet auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Rücknahmesystems Pamira hin.

Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln, Spritzenreinigern und Flüssigdüngern werden jetzt wieder gebührenfrei an den Sammelstellen des Rücknahmesystems PAMIRA zurückgenommen.

 

Die gemeinsame Initiative von Herstellern und Handel, die flächendeckend in Deutschland durchgeführt wird, sorgt für eine kontrollierte und sichere Verwertung der Behälter.
Der gesammelte Kunststoff wird zerkleinert und stofflich oder energetisch verwertet: zum Beispiel in einem Recyclingbetrieb, der sie zu Kunststoffendprodukten weiterverarbeitet, beispielsweise Kunststoffummantelungen für Erdrohre.

 

Zurückgenommen werden Pflanzenschutz-Kanister aus Kunststoff und Metall sowie Faltschachteln, Papier- und Kunststoff-Säcke.

 

Die Verpackungen müssen restlos entleert, gespült, trocken (austropfen lassen) und mit dem PAMIRA-Logo versehen sein. Weiterhin müssen die Verpackungen nach Kunststoff, Metall und Beuteln sortiert sein. Die Deckel sind getrennt abzugeben und Behälter über 50 Liter müssen durchtrennt sein.

 

Die Sauberkeit der Verpackungen wird bei der Annahme kontrolliert.

 

Die Sammlung im Kreisgebiet findet wie folgt statt:

07. bis 09. Juni 2016
AGRAVIS Niedersachsen Süd GmbH, Weidenkamp 11, Helmstedt/Barmke
Tel.: 05356/917 19

 

21. bis 23. Juni 2016
Otto Rautenschlein GmbH, Landhandel, Fabrikstraße 2 – 3, Gevensleben/Watenstedt
Tel.: 05354/995 64

 

Die Sammelstellen haben von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet (mittags geschlossen von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr).

 

Bei größeren Liefermengen (ab 15 Kubikmetern) sollten Sie vorab einen Termin vereinbaren, um lange Wartezeiten für Sie zu vermeiden.

 

Bitte gesetzliche Regelungen beachten:

 

Seit dem 01.06.2014 ist eine neue Verordnung zur abfallrechtlichen Überwachung in Kraft getreten (AbfAEV).

 

Danach müssen u. a. alle wirtschaftlichen Unternehmen, wozu auch landwirtschaftliche Betriebe zählen, erstmalig, aber nur einmalig, Transporte von Abfällen bei der zuständigen Behörde anzeigen. Hierzu zählen auch die Transporte von restentleerten und gespülten Gebinden vom landwirtschaftlichen Betrieb zur PAMIRA-Sammelstelle.

 

Eine Anzeige ist nicht erforderlich, wenn der Landwirt nicht gewöhnlich und nicht regelmäßig Abfälle befördert.

 

Dieses wird angenommen, wenn der Landwirt nicht mehr als 20 t Abfälle pro Jahr transportiert, wobei der Transport von Gülle auch ein Abfalltransport sein kann.

 

Ob dies für Sie zutrifft, müssen Sie in Abstimmung mit Ihrer zuständigen Abfallbehörde klären.

 

Sollten Sie den Transport anzeigen müssen, so ist schriftlich ein Formblatt oder elektronisch eine Anzeige auf dem Internetportal der ZKS-Abfall auszufüllen (https://einreichen.eaev-formulare.de/intelliform/forms/AbfAEV/AbfAEV/index).
Die Behörde bestätigt den Eingang der Anzeige; diese Behördenbestätigung ist bei jedem Transport mitzuführen.

 

erstellt am 06.04.2016

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