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Landkreis gewährt Zuschuss zu den Schülerbeförderungskosten im Sekundarbereich II

Der Kreistag hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause die Änderung der Schülerbeförderungssatzung beschlossen.

Die Satzung sieht nunmehr eine einkommensabhängige Übernahme der Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereiches II als einjähriges Pilotprojekt vor. Zu diesem Zweck sind Mittel in Höhe von 100.000 Euro in den Haushalt 2016 eingestellt worden.

 

Mit dieser Regelung sollen vornehmlich einkommensschwache Familien entlastet werden. Bei einem Jahresnettoeinkommen von 20.000 bis 30.000 erfolgt eine Bezuschussung seitens des Landkreises von 75% bis zu 25% des Gesamtwertes der jeweiligen Sammelschülerzeitkarte. Unter diese Regelung fallen nicht Personen, die Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben.
Die Übernahme der Schülerbeförderungskosten erfolgt grundsätzlich im Nachhinein als Erstattungsleistung. Die Schülerwochen- bzw. Schülermonatskarten, die vergünstigt mittels einer Kundenkarte der KVG erworben werden können, sind nach Antragstellung jeweils im Original beim Landkreis Helmstedt einzureichen. Anträge können formlos oder über das Formular unter www.helmstedt.de/Formulare/Schülerfahrtkosten beim Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport, Rosenwinkel 10/11 in Helmstedt gestellt werden.

 

erstellt am 17.06.2016

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