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Strukturfondsförderphase 2007 bis 2013

Ziele "Konvergenz" und "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung"

Die Operationellen Programme (OP) für die Strukturfondsprogramme EFRE und ESF 2007 - 2013 für die Region Lüneburg (Konvergenz) bzw. die unter das Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" fallenden Regionen sind auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. 7. 2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1783/1999 (Abl. EU Nr. L 210 S. 1) - EFRE - und der VERORDNUNG (EG) Nr. 1081/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1784/1999 erstellt worden und wurden Ende 2006 bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht.

 

Am 19.12.2006 hat das Kabinett die Landesprogramme für mehr Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung beschlossen.

 

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung die niedersächsischen Programme für die kommende EU-Förderperiode 2007-2013 beschlossen. Die Landesprogramme werden jetzt umgehend in Brüssel zur Genehmigung durch die EU eingereicht. Insgesamt stehen Niedersachsen in den kommenden sieben Jahren rund 2,5 Milliarden Euro aus den Europäischen Strukturfonds zur Verfügung. Das sind rund 600 Millionen Euro mehr Fördermittel als in der bisherigen Periode 2000-2006.

 

Der größte Teil der EU-Mittel entfällt auf die Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung. Danach erhält das Land aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) rund 1,67 Milliarden Euro. Das sind 40 Prozent mehr als im Förderzeitraum 2000-2006. Niedersachsen stellt damit nach Nordrhein-Westfalen das zweitgrößte Programm in Westdeutschland. Für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) stehen rund 815 Millionen Euro zur Verfügung - rund 20 Prozent mehr als bisher.

 

Mit dem Kabinettsbeschluss wird eine fast zweijährige Vorbereitungszeit abgeschlossen, in der eine Vielzahl von Anregungen aus den Regionen, der Politik und der Wirtschaft aufgenommen und verarbeitet wurde. "Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht", so Wirtschafts- und Arbeitsminister Walter Hirche. "Im Bereich der Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung können wir mit Hilfe der EU eine Vielzahl von kleinen und mittleren Unternehmen unterstützen. Von der Förderung profitiert unsere Arbeitsmarktpolitik. Dazu zählen u. a. der Niedersachsen-Kombi sowie Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogramme."

 

Entscheidendes Kriterium bei der Förderung sei, dass die Mittel nicht nach dem Gießkannen-Prinzip verteilt würden, sondern nach rein qualitativen Aspekten, betonte Hirche. "Lassen Sie uns in einem Wettbewerb der Konzepte und Ideen jene Projekte fördern, die am wirkungsvollsten sind, die meisten Arbeitsplätze schaffen, am nachhaltigsten wirken und damit besonders zur Steigerung unserer Wettbewerbsfähigkeit beitragen."

 

Von den 1,67 Milliarden Euro für die Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung entfallen fast 800 Millionen Euro auf die Region Lüneburg. Als einziges westdeutsches Gebiet gehört sie künftig zur höchsten EU-Förderkategorie (Ziel 1-Gebiet). Die eigens für die Lüneburger Region erarbeiteten EFRE- und ESF-Programme sind eingebettet in die landesweite Strategie für Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik und berücksichtigen ebenso die regionalen Besonderheiten wie auch die zusätzlichen Fördermöglichkeiten der EU. Einen besonderen Schwerpunkt legen die Programme für den Lüneburger Raum deshalb auf die Infrastrukturförderung und auf Arbeitsmarktprojekte, die der Bewältigung des demografischen Wandels und der Steigerung der Internationalität dienen.

 

Die Regionen Braunschweig, Hannover und Weser-Ems sind Ziel 2-Gebiet. Dort liegt der Schwerpunkt der Förderung im Gegensatz zum Lüneburger Raum auf Darlehens- und Beteiligungsfonds, einer breit angelegten Förderung von Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Jugendförderung und dem Ausbau von Weiterbildung und lebenslangem Lernen.

 

Die veröffentlichten Texte befinden sich jedoch noch auf der Ebene der Programmgestaltung und nicht auf der Ebene der Projektausarbeitung. Daher kann zu den einzelnen konkreten Projekten grundsätzlich erst nach Erstellung der entsprechenden Förderrichtlinien, voraussichtlich im zweiten Quartal 2007, Stellung genommen werden.

 

Ansprechpartner

 

Herr Eberhard Franz
Tel.: 0511/120-5749, Fax: 0511/120-99 5749

 

Frau Susanne Meine
Tel.: 0511/120-5748, Fax: 0511/120-99 5748

 

Frau Dalia Attia
Tel.: 0511/120-5737, Fax: 0511/120-99 5737

 

Hier finden Sie Originaldokument.

 

erstellt am 30.01.2007

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