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Landkreis gewährt für ein weiteres Schuljahr einen anteiligen Zuschuss zu den Schülerbeförderungskosten im Sekundarbereich II

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 07.06.2017 die Änderung der Schülerbeförderungssatzung beschlossen. Die im letzten Jahr als einjähriges Pilotprojekt beschlossene einkommensabhängige Übernahme der Beförderungskosten für Vollzeitschülerinnen und -schüler des Sekundarbereiches II wird unter abgeänderten Voraussetzungen für ein weiteres Jahr fortgesetzt.

Zu diesem Zweck sind Mittel in Höhe von 100.000 Euro in den Haushalt 2017 eingestellt worden.

 

Mit dieser Neuregelung sollen noch mehr Familien erreicht werden. Dazu wurden die Einkommensgrenzen heraufgesetzt. Bei einem Jahresnettoeinkommen bis 30.000 Euro werden 75 %, bis 35.000 Euro 50 % und bis 40.000 Euro 25 % erstattet. Die Bezuschussung seitens des Landkreises bezieht sich dabei auf den Gesamtwert der notwendigen Ausgaben. Für jedes weitere im Haushalt lebende Kind wird die Einkommensgrenze um 5.000 Euro erhöht.

 

Unter diese Regelung fallen nicht Personen, die Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben.
Die Übernahme der Schülerbeförderungskosten erfolgt grundsätzlich im Nachhinein als Erstattungsleistung. Die Schülerwochen- bzw. Schülermonatskarten, die vergünstigt mittels einer Kundenkarte der KVG erworben werden können, sind nach Antragsstellung jeweils im Original beim Landkreis einzureichen.

 

Die Antragsformulare und ein entsprechendes Informationsblatt können unter www.helmstedt.de/Schülerfahrtkosten gestellt werden oder direkt beim Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport, Rosenwinkel 10/11 in Helmstedt, Tel.: 05351 – 121 1448 ; E-Mail: schuelerbefoerderung@landkreis-helmstedt.de angefordert werden.

 

Landkreis Helmstedt
Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport
Rosenwinkel 10/11
38350 Helmstedt

 

erstellt am 16.08.2017

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Landkreis Helmstedt
Südertor 6
38350 Helmstedt
Tel.: +49 5351 121-0
Fax: +49 5351 121-1600
E-Mail: Kreisverwaltung
E-Mail: Presseanfragen
Bitte beachten Sie, dass die Gebäude zu Ihrem Anliegen abweichen können. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch im entsprechenden Geschäftsbereich und der dort angegebenen Hausanschrift.

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Donnerstag



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