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Stichwort „Leerungsgebühr“ bei der Abfallentsorgungsgebühr

Den Landkreis Helmstedt haben Anfragen zur „Leerungsgebühr“ erreicht, so dass an dieser Stelle eine ggf. vorhandene Verunsicherung ausgeräumt werden sollte.

Für die Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 stehen je Restabfallbehälter 13 Leerungsvorgänge im Rahmen der Grundgebühr zur Verfügung. Erst für jede weitere Leerung (also ab der 14. Leerung) wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro berechnet.

 

Bei der Jahresabschlussrechnung ist ausschließlich die Gesamtzahl der beanspruchten Leerungen von Bedeutung.

 

Unerheblich ist dabei der von Ihnen gewählte Leerungsrhythmus, also die Tatsache, an welchen Abfuhrtagen die Abfallentsorgung in Anspruch genommen wurde.

 

Landkreis Helmstedt- Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz -

 

erstellt am 11.12.2017

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Anschrift

Landkreis Helmstedt
Südertor 6
38350 Helmstedt
Tel.: +49 5351 121-0
Fax: +49 5351 121-1600
E-Mail: Kreisverwaltung
E-Mail: Presseanfragen
Bitte beachten Sie, dass die Gebäude zu Ihrem Anliegen abweichen können. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch im entsprechenden Geschäftsbereich und der dort angegebenen Hausanschrift.

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