Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirks und Anordnung von Schutzmaßnahmen in diesem Sperrbezirk nach Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen im Landkreis Helmstedt
Die Allgemeinverfügung vom 29.05.2018 zur Festlegung des unten angegebenen Sperrbezirks und Anordnung von Schutzmaßnahmen in diesem Sperrbezirk, gemäß § 24 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG[1]) in Verbindung mit den §§ 1a, 3, 4, 10 Abs. 1 sowie 11 Bienenseuchenverordnung (BienSeuchV²) sowie § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Gesundheitsgesetzes (AGTierGesG³), nach dem Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut in einem Bienenbestand in der Gemeinde Lehre, wird hiermit aufgehoben.