Hinweise zur korrekten Abfalltrennung im Landkreis Helmstedt
Bei stichprobenartigen Kontrollen wurde festgestellt, dass insbesondere die Bioabfallbehälter vermehrt fehlerhaft befüllt werden.
Aus diesem Grund informiert der Landkreis Helmstedt hiermit erneut:
Verkaufsverpackungen (Joghurtbecher, Milchverpackungen etc.), Restmüll (Plastikdosen, Kehricht etc.), Gelbe Säcke und jegliche andere Kunststoffbeutel sind im Biomüll nicht zugelassen.
Dies gilt auch für die im Handel erhältlichen „biologisch abbaubaren“ Plastiktüten.
Diese dürfen ebenfalls nicht über den Bioabfall entsorgt werden und werden auch nicht als Beistellungen akzeptiert.
Bitte nutzen Sie stattdessen Zeitungspapier oder Papiertüten.
Jeder noch so kleine Plastikanteil im Biomüll stellt eine Verunreinigung dar, die zeit- und kostenintensiv herausgefiltert werden muss.
Es wird erneut darauf hingewiesen, dass fehlerhaft befüllte Tonnen nicht geleert werden. Bitte überprüfen Sie vor der nächsten Abfuhr Ihre Tonnen und bereinigen Sie diese gegebenenfalls.
Zur Verdeutlichung sind nachfolgend die zulässigen Abfälle zur Entsorgung über den Biomüll aufgeführt:
- Küchenabfälle (Obst- und Gemüseabfälle, Kaffee- und Teesatz)
- Speisereste (hierbei zu beachten: keine rohen Fleisch- und Fischabfälle)
- Gartenabfälle (Laub, Staudenreste, Wildkräuter, Rasenschnitt)
- Blumenerde, Haare, Federn
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Unteren Abfallbehörde unter 05351 121-2517 gern zur Verfügung.
Landkreis Helmstedt
Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz