Das „Beienroder Holz“ in der Gemeinde Lehre soll als Naturschutzgebiet geschützt werden
Der Landkreis hat im ersten Halbjahr dieses Jahres ein Beteiligungsverfahren zur Sicherung des „Beienroder Holzes“ über eine Landschaftsschutzgebietsverordnung durchgeführt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und deren Auswertung ist der Landkreis zu der Überzeugung gelangt, dass dieses Gebiet über eine NSGVO gesichert werden muss. Hierzu hat der Landkreis als Untere Naturschutzbehörde aktuell das Verfahren eingeleitet.
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