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Die Naturschutzgebietsverordnung „Südlicher Drömling“ in den Gemeinden Danndorf und Grafhorst der Samtgemeinde Velpke soll geändert werden

Der Landkreis hat im Jahre 2017 zur rechtlichen Sicherung des „Drömling“ als Fauna-Flora-Habitat Gebiet und als Vogelschutzgebiet im Jahr 2017 für den Bereich des südlichen Drömling ein förmliches Verfahren zur Ausweisung des Naturschutzgebiets „Südlicher Drömling“ durchgeführt. Die beschlossene Verordnung vom 27.06.2018 ist im Amtsblatt Nr. 30 für den Landkreis Helmstedt am 24.07.2018 verkündet worden. Der Landkreis als Untere Naturschutzbehörde führt aktuell ein Verfahren zur Änderung der beschlossenen Verordnung durch.

Der Entwurf der „1. Änderungsverordnung zur Änderung der Naturschutzgebietsverordnung über das Naturschutzgebiet „Südlicher Drömling““ einschließlich der Begründung kann bei der Samtgemeinde Velpke demnächst zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zusätzlich wird der Entwurf bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises im Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz im Charlotte-von-Veltheim-Weg 5, Zimmer 205 ausgelegt werden.

 

Die im Beteiligungsverfahren versandten Unterlagen können Sie hier herunterladen.

 

erstellt am 18.11.2019

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38350 Helmstedt
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