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Neue Kulturfördermittelrichtlinie in Kraft

Der Landkreis Helmstedt hat sich zum 01.01.2020 eine Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen im Bereich Kultur gegeben. Damit sollen neue Wege eingeschlagen und die kulturelle Arbeit im Landkreis attraktiver gemachen werden. Es sollen Anreize geschaffen werden, die es ohne finanzielle Zuwendungen nicht geben würde. Kulturschaffenden soll eine finanzielle Unterstützung für Ihre Projekte/Maßnahmen gegeben werden.

Laut Richtlinie werden 33% der zuwendungsfähigen Kosten, max. aber 3.500,00 € pro Jahr als Fehlbedarfsfinanzierung ausgezahlt. Dazu müssen die Antragsteller*innen min. 25% Eigenmittel einsetzen. Die Anträge sind bis zum 30.09. des laufenden Jahres für das Folgejahr zu stellen. Christian Ulrich, Kulturmanager des Landkreises Helmstedt, wünscht sich, dass viel Gebrauch von der neuen Richtlinie gemacht wird. „Anfangs wird es mit Sicherheit etwas holperig laufen, da die Richtlinie völlig neu ist. Es ist aber ein tolles Werkzeug entstanden, mit dem wir alle prima arbeiten können.“

 

Es werden Projekte unter anderem aus den Bereichen Musik, Theater/Laienspiel, Tanz, Museumsarbeit und Literatur gefördert. Antragsberechtigt sind kulturelle Verbände und Vereine, kulturelle Einrichtungen und Institutionen, sowie kulturell handelnde Einzelpersonen und (Projekt-) Gruppen. Die Richtlinie und Anträge stehen auf der Internetseite des Landkreises Helmstedt, www.helmstedt.de, Rubrik Bildung & Kultur, zum Durchlesen und Herunterladen bereit.

 

Für nähere Informationen steht die Regiestelle Kultur des Landkreises Helmstedt, Frau Sabine Naumann, Telefon 05351/121-1465, und Herr Christian Ulrich, Telefon 05351/121-1477 gern zur Verfügung. Email: kultur@landkreis-helmstedt.de

 

erstellt am 24.01.2020

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