Schließung der Schulsporthallen und Schulräume für die außerschulische Nutzung
Aufgrund der aktuellen Entscheidungen der Niedersächsischen Landesregierung zur Einstellung des Betriebes von Gemeinschaftseinrichtungen, mit dem Ziel zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus, ergeht seitens des Landkreises Helmstedt die Anweisungen, dass mit Wirkung vom 16.03.2020, zunächst befristet bis zum 18.04.2020 (einschließlich), die außerschulische Nutzung der landkreiseigenen Schulsporthallen (inkl. Lehrschwimmbecken) und Schulräume untersagt wird. Alle für diesen Zeitraum genehmigten Nutzungen werden widerrufen.
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