Weiterhin Einschränkungen für kreiseigene Schulsporthallen auch bei CORONA-Lockerungen des Landes
Der Landkreis Helmstedt weist daraufhin, dass bei einer möglichen Lockerung der CORONA-Regelungen für den Indoorsport, keine automatische Freigabe der außerschulischen Nutzung in den kreiseigenen Schulsporthallen erfolgen kann.
Aufgrund der einzuhaltenden Abstands- und Hygienevorschriften in den Schulen, mussten bzw. müssen einige Schulsporthallen zu vorübergehenden Schulräumen umgewandelt werden. Betroffen hiervon sind:
- Helmstedt: GaBö-Halle und Julianum I + II
- Königslutter: Landkreis-Halle (ohne Tribüne)
- Lehre: Kleine Sporthalle der Oberschule Lehre
- Schöningen: alle 3 kreiseigenen Sporthallen (Eichendorffhalle, Gerhard-Müller-Turnhalle, sowie Turnhalle Gymnasium Anna-Sophianeum)
- Velpke: Sporthalle der Carl-Friedrich-Gauß Oberschule
Damit stehen diese Hallen auch bei möglichen Lockerungen für den Indoorsport, zunächst bis zu den Sommerferien nicht für die außerschulische Nutzung zur Verfügung.
Zusätzlich bleiben zur Hygienesicherheit in den Schulen, alle Sporthallen die sich in einem Schulgebäude befinden (Lademann-Realschule, Giordano-Bruno-Gesamtschule innen, Rudolf-Dießel-Schule) bis zu den Sommerferien geschlossen.
In der Helmstedter Kanthalle sind wiederum bis zum Sommer Baumaßnahmen an der Elektrik geplant.
Wie es nach den Sommerferien weitergeht ist noch nicht absehbar. Jahresgenehmigungen für die außerschulische Nutzung im Schuljahr 2020/21, können zunächst unverändert beantragt werden. Antragsfrist ist in diesem Jahr der 15. Juni 2020.