Die Regiestelle Kultur des Landkreises Helmstedt informiert:
Zukunftsprogramm der Bundesregierung für den Kultur- und Medienbereich startet – Förderung pandemiebedingter Investitionen und Projekte
Förderfähige Maßnahmen sind:
- Einbau von Schutzvorrichtungen (z.B. Schutzscheiben an Kassen, Garderoben, Proberäumen, Arbeitsplätzen usw.)
- Optimierung der Besuchersteuerung vor und in der Einrichtung. Dazu zählen beispielweise die Umstrukturierung von Einlasskontrollen und der Wegeführung bzw. Personenleitsysteme wie auch ggf. der Umbau, die Erweiterung oder der Ersatz von Ausstattungsgegenständen, z.B. fester Bestuhlungen und Bühnen 2
- Erstellung und Veröffentlichung von Hinweisen v.a. für Besucher vor und in der Einrichtung (z.B. Informationen, Aushänge, Beschilderungen und sonstige Visualisierungen
- Anschaffung von Technik und Ausstattung für Open-Air-Veranstaltungen und dezentralen Einsatz, mobile Formate
- Maßnahmen zum Ausbau der eigenen IT-Infrastruktur (z.B. Telefon- und Videokonferenz-Technik; Laptops und sichere Internet-Lösungen für „Mobiles Arbeiten“)
- Technische und sonstige Ausstattung und Anwendungen einschließlich Programmierung (z.B. bargeldlose Kassensysteme, Online-Ticketing-Systeme ggf. mit Termin-/Platzvergabe-Tool, Lautsprecher-Anlagen, digitale Präsentations-, Veranstaltungs- und Bühnentechnik, Audioguides, App-Techniken, marktunabhängige Streamingdienste)
- Beschaffung von Reinigungs- und Infektionsschutzausstattung inkl. Bedarf an Desinfektionsmitteln, Einweg-Handschuhen und Mund-Nasen-Bedeckungen
- Modernisierung und Einbau von sanitären Einrichtungen o Klima- bzw. Belüftungssysteme inkl. entsprechender Filteranlagen
- Pandemiebedingt notwendige Erweiterung oder Veränderung der Nutzflächen für Publikum, Künstler und Verwaltung/Organisation
Der Förderantrag kann ab Ausschreibungsbeginn (14. Juli 2020) der jeweiligen mittelausreichenden Stelle gestellt werden.
Die Antragsformulare und Kontaktdaten der mittelausreichenden Stellen finden sich hier:
a) Heimatmuseen, private Museen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten (https://www.dvarch.de)
b) Theater, künstlerische Produktionsorte, Festspielhäuser, auch Festivals (https://neustartkultur.dthg.de/#)
c) Musikaufführungsstätten und Musikclubs, auch Festivals (https://www.gema.de)
d) Kulturzentren, Literaturhäuser und soziokulturelle Zentren (https://www.soziokultur.de)
e) Kleinkunstbühnen und Varieté-Theater (https://neustartkultur.dthg.de/#)
f) Zirkus (https://www.zirkus-vielfalt.de/neustart-kultur) bis spätestens 31. Oktober 2020 per E-Mail eingereicht werden.
Link: https://neustartkultur.dthg.de/#
Quelle: Braunschweigische Landschaft e.V.