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Corona-Zahlen im Landkreis Helmstedt steigen sprunghaft

Allgemeinverfügung tritt in Kraft

Helmstedt. Lange Zeit hat sich der Landkreis Helmstedt gegen die zweite Infektionswelle gestemmt. Nun trifft es auch ihn: Insbesondere in Schulen und Kindertagesstätten ist es zu Infektionen gekommen. Der Inzidenzwert von 35 wird überschritten.

 

In der IGS Helmstedt wurde eine Lehrerin positiv getestet, so dass sich der komplette 9. Jahrgang sowie einige Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 7 und 8 und einige Lehrkräfte in Quarantäne begeben mussten und getestet wurden. Insgesamt wurden rund 140 Personen auf das Covid 19-Virus getestet. Dabei wurde das Gesundheitsamt tatkräftig vom Deutschen Roten Kreuz unterstützt. Für die gesamte Schule wurde eine durchgängige Maskenpflicht angeordnet und sämtliche Veranstaltungen wurden abgesagt.

 

Im Gymnasium Julianum wurde ein Abi-Jahrgang ins homeschooling geschickt, nachdem Kontaktpersonen der Ersten Kategorie mit diesem Jahrgang das Vorabi geschrieben haben. Sofern die Testergebnisse der Kontaktpersonen negativ ausfallen sollten, kann der Präsenzunterricht wieder aufgenommen werden.

 

In Essenrode musste die komplette Kindertagesstätte und die Krippe geschlossen werden und in Quarantäne gehen. Alle Kinder und Erzieher*innen wurden getestet.

 

Der Landkreis hat nun mit 35,1 den Inzidenzgrenzwert von 35 überschritten und reagiert darauf mit einer Allgemeinverfügung, die heute veröffentlicht und ab morgen in Kraft treten wird. Darin wird dringend empfohlen, in den Fußgängerzonen Markt, Neumärker Straße, Gröpernplatz und Papenberg (ohne Papenbergplatz) eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Gleiches gilt für das Gelände auf allen Wochenmärkten und Märkten im Gebiet des Landkreises Helmstedt während der Marktöffnungszeiten, auf Parkplätzen des Einzelhandels und im Schulbetrieb, auch während der Unterrichtszeiten im Sekundar I und II-Bereich sowie in den Berufsbildenden Schulen. Sollte der Inzidenzwert 50 überschreiten, wird aus dieser dringenden Empfehlung eine Verpflichtung. Des Weiteren werden schon jetzt Veranstaltungen auf eine Höchstteilnehmerzahl von 150 Teilnehmern beschränkt.

 

Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Helmstedt, 30.10.2020

 

 

 

erstellt am 30.10.2020

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