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Landkreis ändert Corona-Allgemeinverfügung - Ehemalige DTA in Helmstedt wird für Corona-Nachverfolgung genutzt

Nach Hinweisen aus der Bevölkerung ändert der Landkreis die Corona-Allgemeinverfügung. Die bisherige Fassung sah eine tageszeitlich unbeschränkte Maskenpflicht in der Fußgängerzone in Helmstedts Innenstadt vor. Die Maskenpflicht wird nun entsprechend der tatsächlichen Nutzung zeitlich eingeschränkt. Die Allgemeinverfügung ist zunächst bis zum 30.11.2020 befristet.

Die erste Fassung berücksichtigte nicht, dass das Ansteckungsrisiko außerhalb der Ladenöffnungs- und Hauptfrequenzzeiten, wenn kaum noch Menschen unterwegs sind, deutlich geringer ist und eine Maskenpflicht dann nicht mehr zu rechtfertigen ist. „Alle Eingriffe müssen verhältnismäßig sein“, erklärt Landrat Gerhard Radeck. Die tageszeitlich unbegrenzte Maskenpflicht sei dieser Anforderung nicht gerecht geworden und musste daher angepasst werden.

 

Um die Kontaktnachverfolgung angesichts der stark gestiegenen Infektionszahlen noch sicherstellen zu können, wurde das Nachverfolgungsteam um 13 Mitarbeitende von Bundes- und Landesbehörden auf nun insgesamt 38 verstärkt. Aufgrund des personellen Aufwuchses wurde ein weiteres Corona-Team gebildet. Dieses hat Anfang der Woche das Obergeschoss im Gebäude der Deutschen Technischen Akademie am Juliusplatz in Helmstedt bezogen. Die Räumlichkeiten wurden freundlicherweise von der Stadt Helmstedt zur Verfügung gestellt. Das Obergeschoss wurde eigens für diesen Zweck innerhalb kürzester Zeit mit der erforderlichen Technik ausgestattet und eingerichtet. Landrat Radeck bedankt sich ausdrücklich für die Verstärkung und bei allen Beteiligten, die dies ermöglicht haben. „Die Kontaktnachverfolgung ist nach wie vor einer der wichtigsten Bausteine, um Infektionsketten zu brechen und die Pandemie zu bekämpfen“, so Radeck.

 

erstellt am 20.11.2020

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