Änderung der Nds. Corona-Verordnung, gültig ab 12.12.2020
In der geänderten Corona-Verordnung geht es insbesondere darum, dass die zunächst vorgesehen Lockerungen für Silvester nicht kommen. Lockerungen sind lediglich für Heiligabend und die Weihnachtsfeiertage vorgesehen und beschränkt auf Angehörige. Weiterhin ist erwähnenswert, dass es ab Morgen nicht mehr zulässig ist, alkoholische Getränke „to go“ anzubieten.