In 2021 werden die Abfallgebühren angepasst
Der weiterhin ansteigende Preisverfall im Bereich des Altpapiermarktes sorgte auch im vergangenen Jahre zu hohen finanziellen Einbußen. Trotz der gemeinsamen, stetigen Anstrengungen der Kreispolitik und Kreisverwaltung ließ sich eine Erhöhung der Abfallentsorgungsgebühren nicht vermeiden.
Folglich sind die Abfallentsorgungsgebühren ab dem 01.01.2021 für den Bereich der Haushalte (Grund- und Gewichtsgebühr Restabfall und Bioabfall) anzupassen.
Im Vergleich zu den Gebühren der letzten Jahre stellt sich dies wie folgt dar:
Gebührenart |
2008 bis 2010 in Euro |
2011 bis 2014 in Euro |
2015 in Euro
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2016 in Euro
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2017 in Euro
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2018 2019 in Euro
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2020 in Euro
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2021 in Euro |
Grundgebühr pro 120/240 l Restabfallbehälter |
91,20 |
94,80 |
93,00 |
99,60 |
97,20 |
94,80 |
96,00 |
99,00 |
Grundgebühr pro 1.100 l Restabfallbehälter |
182,40 |
189,60 |
186,00 |
199,20 |
194,40 |
189,60 |
192,00 |
198,00 |
Leerungsgebühr |
10,00 |
10,00 |
10,00 |
10,00 |
10,00 |
10,00 |
10,00 |
10,00 |
Gewichtsgebühr je kg Restabfall |
0,20 |
0,21 |
0,21 |
0,22 |
0,21 |
0,21 |
0,22 |
0,24 |
Gewichtsgebühr je kg Bioabfall |
0,19 |
0,20 |
0,18 |
0,19 |
0,19 |
0,18 |
0,19 |
0,19 |
Behältertauschgebühr |
10,00 |
10,00 |
10,00 |
10,00 |
30,00 |
30,00 |
30,00 |
30,00 |
Die Behältertauschgebühr (s. Tabelle) sowie die Gebühr für die Sperrmüll „Express-Abfuhr“ in Höhe von 65,00 Euro pro 5m³ sind stabil geblieben, die „normale“ Sperrmüllabfuhr bleibt gebührenfrei.
Hinweis: Die Sperrmüllabfuhr kann pro Haushalt maximal 2 Mal pro Kalenderjahr genutzt werden.
Die Gebühr für die Zusatzoption „Biotonne Plus“ beträgt weiterhin 20,00 Euro pro Kalenderjahr. Hinzu kommt die Leistungsgebühr (Gewichtsgebühr), die sich nach dem verwogenen Gewicht der „Biotonne Plus“ berechnet sowie ggf. 10,00 Euro für die Ausstellung einer Ersatzvignette.
Die Kosten für Kleinanlieferungen (kofferraumübliche Menge bis 600 l und bis 400 kg) von Abfällen aus Haushaltungen die nicht über die Hausmüll- und Sperrmüllsammlung entsorgt werden können, betragen weiterhin 15,00 Euro.
Die weiteren Einzelpreise können der Abfallgebührensatzung des Landkreises Helmstedt in der derzeit gültigen Fassung entnommen werden.
Bitte beachten Sie: Aufgrund der Corona Pandemie sind weiterhin nur Termine nach telefonischer Vereinbarung möglich. Dies gilt nur für Angelegenheiten die nicht telefonisch oder in Schriftform geregelt werden können.
Landkreis Helmstedt
Geschäftsbereich für Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz