Änderung der Niedersächsischen Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Corona-Virus, gültig ab 23.12.2020
Die Änderungen betreffen Personen mit einem Wohnsitz und Arbeitsverhältnis in Niedersachsen, die zur Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit nach
Niedersachsen zurückkehren.
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