Vogelgrippe: Keine Ansteckungsgefahr bei Hausgeflügel
Dr. Jürgen Grötzschel, Amtsleiter des Veterinär- und Verbraucherschutzamt des Landkreises Helmstedt , weist darauf hin, dass der Erreger der Geflügelpest in der Bundesrepublik bisher nur in Wildvögeln nachgewiesen wurde. Außerdem seien bisher weltweit nur wenige Menschen mit dem Erreger H5N1 infiziert, so Dr. Grötzschel. Bisher sei kein Hausgeflügel in Deutschland infiziert, so dass heimisches Geflügel und Eier gefahrlos gegessen werden könnten. Auch die Zubereitung und der Umgang mit Geflügelfleisch könne nicht zu einer Ansteckung führen.
Das Veterinär- und Verbraucherschutzamt geht jedem gemeldeten Fall nach. Zur Untersuchung werden tote Tiere geborgen und zum Veterinäramt Oldenburg geschickt, um dort untersucht zu werden. Alle Untersuchungen zur Geflügelpest in Niedersachsen werden dort vorgenommen, um die Einhaltung der Standards zu gewährleisten. Das Ergebnis steht nach wenigen Tagen fest.
Die Ansteckungsgefahr ist sehr gering, so lange die Geflügelpest nicht in die Hausflügelbestände gelangt ist. Deshalb, so Dr. Grötzschel, ist die strikte Einhaltung der Stallpflicht zwingend geboten. Dies sei die einzige Möglichkeit, das Hausgeflügel vor Ansteckung zu schützen.
Laut Dr. Grötzschel kann ein Verstoß gegen die Einhaltung der Stallpflicht bis zu 25.000 Euro kosten; das Veterinär- und Verbraucherschutzamt weist darauf hin, dass sofort ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird, wenn frei herumlaufendes Geflügel ohne Sondergenehmigung bemerkt wird.
Landkreis Helmstedt
- Veterinär- und Verbraucherschutzamt -
Antworten auf häufige Fragen vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
LAVES-Hotline zur Geflügelpest Montag bis Freitag von 09.00 bis 17.00 Uhr: 0441 / 57026 - 333