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KfW-Sonderprogramm 2009 für kleine und mittlere Unternehmen

Um die Kreditversorgung der Wirtschaft und insbesondere des Mittelstands zu sichern, wird im Auftrag des Bundes das Finanzierungsangebot der KfW Mittelstandsbank befristet erweitert.
Das KfW-Sonderprogramm 2009 orientiert sich in seiner Struktur an dem Programm "KfW-Unternehmerkredit". Im KfW-Sonderprogramm 2009 werden Kredite zu Marktkonditionen insbesondere an mittelständische Unternehmen zur mittel- und langfristigen Finanzierung von Vorhaben in Deutschland vergeben. Bei der Finanzierung von Investitionen stellt die KfW die durchleitenden Banken bis zu 90 % von der Haftung frei und trägt somit den überwiegenden Teil des Kreditrisikos.

Um die Kreditversorgung der Wirtschaft und insbesondere des Mittelstands zu sichern, wird im Auftrag des Bundes das Finanzierungsangebot der KfW Mittelstandsbank befristet erweitert.
Das KfW-Sonderprogramm 2009 orientiert sich in seiner Struktur an dem Programm "KfW-Unternehmerkredit". Im KfW-Sonderprogramm 2009 werden Kredite zu Marktkonditionen insbesondere an mittelständische Unternehmen zur mittel- und langfristigen Finanzierung von Vorhaben in Deutschland vergeben. Bei der Finanzierung von Investitionen stellt die KfW die durchleitenden Banken bis zu 90 % von der Haftung frei und trägt somit den überwiegenden Teil des Kreditrisikos.
Wer kann Anträge stellen?

 

Freiberuflich Tätige sowie in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die in Deutschland investieren und sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Der maximale Gruppenumsatz beträgt in der Regel 500 Millionen Euro.
Zur Ermittlung des Gruppenumsatzes werden der Umsatz des Antragstellers und die Umsätze der mit ihm verbundenen Unternehmen in voller Höhe addiert. Innenumsätze können herausgerechnet werden. Als verbundene Unternehmen gelten

 

1. Unternehmen, an denen der Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50 % beteiligt ist, 2. Unternehmen, die am Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50 % beteiligt sind sowie 3. alle Unternehmen, zwischen denen formelle und faktische Konzernverhältnisse (z. B. Gesellschafteridentität) bestehen.

 

Sofern im Gesellschafterkreis des Antragstellers mehrere Unternehmen vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz die Regel-Höchstgrenze übersteigt und die zusammen direkt oder indirekt zu mehr als 50 % am Antragsteller beteiligt sind, ist eine Förderung in der Regel ausgeschlossen.

 

Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten bzw. der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung im Falle einer Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (siehe KfW-Merkblatt "KMU-Definition", Formularnummer 142 291) sind ausgeschlossen (siehe KfW-Merkblatt "Unternehmen in Schwierigkeiten", Formularnummer 142 251). Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung, ob ein Unternehmen in Schwierigkeiten vorliegt, ist die Situation des Unternehmens zum Stichtag 01.07.2008.
Was wird mitfinanziert?

 

Alle Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.

 

Darüber hinaus können Betriebsmittel (einschließlich Warenlager sowie sonstiger Liquiditätsbedarf, zum Beispiel durch Anschlussfinanzierungen bzw. Prolongationen, im folgenden Betriebsmittel genannt) finanziert werden.

 

Die Förderung von Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung ist nur möglich, sofern auch der Mieter die Antragskriterien erfüllt. Handelt es sich dabei um reine Kaufvorhaben, gilt zusätzlich, dass die gekaufte Immobilie grundlegend saniert, hergerichtet oder umgebaut werden muss.
In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?

 

Finanzierungsanteil:

 

Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. der Betriebsmittel können finanziert werden.

 

Kreditbetrag:

 

Maximal 50 Millionen Euro pro Vorhaben.

 

Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln darf der Kreditbetrag maximal 30 % der letzten Bilanzsumme des Antragstellers bzw. bei nicht bilanzierenden Unternehmen/freiberuflich Tätigen 30 % des letzten Jahresumsatzes des Antragstellers betragen, jedoch insgesamt nicht mehr als 50 Millionen Euro in diesem Programm.
Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen zulässig?

 

Die Kombination einer Finanzierung aus dem KfW-Sonderprogramm 2009 mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich zulässig. Ausgeschlossen ist eine Kombination mit Förderprogrammen, in denen Beihilfen gemäß EU-Beihilferecht vergeben werden.

 

Eine Kombination von haftungsfreigestellten Krediten aus diesem Programm mit weiteren haftungsfreigestellten Förderkrediten der KfW oder Nachrangdarlehen ist nicht zulässig.
Welche Kreditlaufzeiten sind möglich?

 

Die möglichen Kreditlaufzeiten betragen bei Investitionen bis zu 5 oder bis zu 8 Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr.

 

Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln beträgt die Laufzeit bis zu 5 Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr.

 

Die Mindestkreditlaufzeit beträgt 3 Jahre.
Wie sind die Konditionen?

 

* Zinssatz:

 

Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Das Darlehen wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt.

 

Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt. Hierbei erfolgt eine Einordnung in eine von der KfW vorgegebenen Bonitätsklassen und Besicherungsklassen. Durch die Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse ordnet die Hausbank den Förderkredit eine von der KfW vorgegebenen Preisklassen zu. Jede Preisklasse deckt eine Bandbreite ab, die durch eine feste Zinsobergrenze (Maximalzinssatz) abgeschlossen wird. Der kundenindividuelle Zinssatz kann unter dem Maximalzinssatz der jeweiligen Preisklasse liegen. Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes sind der Anlage der Konditionenübersicht für Investitionskreditprogramme zu entnehmen. Die KfW behält sich bei Krediten mit Haftungsfreistellung vor, die Zuordnung zu überprüfen und die Bonitätseinschätzung gegebenenfalls anzupassen.

 

Bei Krediten ohne Haftungsfreistellung kann bei einem Kreditbetrag über 10 Millionen Euro die Hausbank den Zinssatz in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Entwicklung des Kreditnehmers während der Dauer der Zinsbindungsfrist variieren, wobei ein Anheben des Zinssatzes über den zum Zusagezeitpunkt geltenden Maximalzinssatz in der jeweils zugesagten Preisklasse nicht zulässig ist.

 

Bei Krediten mit Haftungsfreistellung ist der Zinssatz fest für die gesamte Dauer der Zinsbindungsfrist.

 

Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Nominal- und Effektivzinssätze gemäß Preisangabenverordnung (PAngV)) je Preisklasse sind der Konditionenübersicht für Investitionskreditprogramme zu entnehmen, die unter der Fax-Nr. 069 74 31-42 14 oder im Internet unter www.kfw-mittelstandsbank.de abgerufen werden kann. * Der Zinssatz ist für 3 Jahre festgeschrieben. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist wird der Zinssatz neu vereinbart. * Auszahlung: 100 % * Bereitstellungsprovision: 0,25 % pro Monat, beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge.

 

Wie erfolgt die Tilgung?

 

Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen vierteljährlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten.

 

Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages ist gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zulässig.
Welche Sicherheiten sind zu stellen?

 

Vom Kreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen.

 

Form und Umfang der Besicherung werden grundsätzlich im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart. Die KfW behält sich vor, Form und Umfang der Besicherung zu überprüfen und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen zu verlangen.

 

Bei Krediten mit Haftungsfreistellung ist eine Absicherung durch eine Bürgschaft von Bürgschaftsbanken, Bund, Ländern oder anderen öffentlichen Institutionen ausgeschlossen.
Haftungsfreistellung

 

Für Investitionsvorhaben ist auf Antrag eine Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstituts von 90 % möglich. Optional kann bei Investitionsvorhaben eine Haftungsfreistellung von 50 % beantragt werden.

 

Für die Finanzierung von Betriebsmitteln kann eine Haftungsfreistellung von 50 % beantragt werden.

 

Die Haftungsfreistellung wird für die gesamte Kreditlaufzeit gewährt. Voraussetzung für die Haftungsfreistellung ist, dass mindestens ein Jahresabschluss über ein vollständiges Geschäftsjahr (bei nicht bilanzierenden Unternehmen Einnahmen-Überschuss-Rechnung) vorliegt. Der maximale Endkreditnehmerzinssatz je Preisklasse ändert sich durch die Inanspruchnahme der Haftungsfreistellung nicht.
Wie erfolgt die Antragstellung?

 

Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite vollständig bzw. teilweise die Haftung übernehmen. Der Antrag ist daher bei einem Kreditinstitut zu stellen; dessen Wahl steht dem Kreditnehmer frei.

 

Anträge sind vor Beginn der Finanzierungsmaßnahme separat für Investitionen und Betriebsmittel zu stellen. Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor. Als Programmnummer ist für Investitionen die 081 und für Betriebsmittel die 082 anzugeben.
Welche Angaben und Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich?

 

* Antragsvordruck (Formularnummer 141 660) * Statistisches Beiblatt "Investitionen allgemein" (Formularnummer 141 658)

 

Beantragung von Haftungsfreistellung

 

Bei Beantragung der Haftungsfreistellung sind folgende Unterlagen zusätzlich erforderlich:

 

* Antragsvordruck (Formularnummer 141 660) inklusive der genauen Spezifizierung der Sicherheiten für den haftungsfreigestellten Kredit in der Kreditvariante (gegebenenfalls entsprechende Anlage zum Antrag) * Anlage "Besitz und Beteiligungsverhältnisse" (Formularnummer 141 667); bei Betriebsaufspaltungen, Konzernen oder Unternehmensgruppen ergänzt um ein aussagefähiges Organigramm/Gruppenschema mit den entsprechenden Besitz- und Beteiligungsverhältnissen * Bei Antragstellung durch Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Unternehmen, bei denen noch keine 2 vollständigen Jahresabschlüsse vorliegen: "Risikoanlage A" (Formularnummer 141 665) * "Risikoanlage B" (Formularnummer 140 620) * Jahresabschluss/Wirtschaftsprüfungsbericht des Kreditnehmers inklusive Jahresabschlusszahlen des Vorjahres (Einzel- und gegebenenfalls konsolidierter Abschluss; bei nicht bilanzierenden Unternehmen Einnahmen-Überschuss-Rechnung) sowie Kreditverbindlichkeitenspiegel; sofern bei Unternehmensgruppen bzw. Betriebsaufspaltungen kein Konzernabschluss vorliegt, bitten wir um die bankinterne konsolidierte Auswertung der Hausbank * Aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), sofern vorliegender Jahresabschluss/Einnahmen-Überschuss-Rechnung älter als 3 Monate ist * Aktuelles Unternehmenskonzept/-planung inklusive der zentralen Planannahmen für die kommenden drei Jahre (Vermögens-, Ertrags-, Liquiditäts- und Kapitaldienstfähigkeitsplanung) * Risikoorientierte, bankmäßige Stellungnahme der Hausbank zum Antragsteller oder die interne Kreditvorlage der Hausbank inklusive Votum

 

Bei Anträgen mit einem Kreditbetrag von mehr als 10 Millionen Euro sind darüber hinaus weitere markt- und bankübliche Unterlagen zur Risikoprüfung (Produkte, Markt- und Wettbewerbssituation, Bewertung der Managementkompetenz, etc.) einzureichen.

 

Die KfW behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern und sich im Rahmen ihrer Kreditentscheidung vor Ort im Unternehmen ein Bild zu machen.
Immobilienfinanzierung

 

Im Falle einer Immobilienfinanzierung mit anschließender Fremdvermietung ist die Bestätigung der Hausbank, dass das mietende Unternehmen die Antragskriterien dieses Kreditprogramms erfüllt, erforderlich.
Gesamtkreditvolumen des Kreditnehmers bei der KfW über 50 Millionen Euro:

 

Bei Anträgen, die zu einem Gesamtkreditvolumen des Kreditnehmers von über 50 Millionen Euro bei der KfW führen, sind die vom Kreditnehmer unterzeichneten Jahresabschlüsse der letzten 2 Geschäftsjahre beizufügen.
Einwilligungserklärung/Auskunfteien (gültig für Anträge ab 01.03.2009)

 

Im Rahmen der Kreditentscheidung wird die KfW immer dann eine SCHUFA-Auskunft einholen (die KfW tauscht nur mit der SCHUFA Daten aus), wenn es sich um einen nichtbilanzierenden Antragsteller handelt. Dies betrifft ausschließlich Anträge mit Haftungsfreistellung von:

 

* Freiberuflern * Kleingewerbetreibenden * Gesellschaftern einer GbR.

 

Hierzu hat die Hausbank vom Antragsteller die Einwilligung zur Einholung einer SCHUFA-Auskunft mittels des KfW-Formulars "Einwilligungserklärungen" (Formularnummer 140 991) einzuholen. Das Formular verbleibt bei der Hausbank.

 

Weiterführende Informationen entweder über das Amt für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Statistik oder direkt online hier.

 

erstellt am 05.03.2009

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