Beirat für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Helmstedt
Besetzung des Beirats steht fest - Beirat wird demnächst seine Arbeit aufnehmen
Nachdem der Kreistag des Landkreises Helmstedt am 19.12.08 die entsprechende Satzungsregelung beschlossen hat, wurde am 06.03.09 die Besetzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen endgültig festgestellt. Für acht von insgesamt elf Mitgliedern des Beirates haben nach der Satzung die Wohlfahrtsverbände, die Lebenshilfe, der Sozialverband Deutschland, der Blinden- und Sehbehindertenverband, der Kreissportbund sowie die Agentur für Arbeit ihr Vorschlagsrecht wahrgenommen. Daneben gehören dem Gremium drei Kreistagsabgeordnete als weitere Mitglieder sowie der zuständige Dezernent der Kreisverwaltung als beratendes Mitglied an.
Im Rahmen einer demnächst anzuberaumenden konstituierenden Sitzung wird der Beirat aus seiner Mitte heraus eine(n) Vorsitzende(n) wählen, die/der die laufenden Geschäfte des Beirates führen wird.
„Mit der gefundenen Besetzung des Beirates ist es gelungen, einen repräsentativen Querschnitt von Betroffenen bzw. legitimierten Interessenvertretern aus dem Landkreis Helmstedt abzubilden, die mit den Belangen der behinderten Menschen besonders befasst sind, um die Teilhabechancen behinderter Menschen im Landkreis unterstützend weiter zu entwickeln“, so Landrat Gerhard Kilian.
Auf der Grundlage des Nds. Behindertengleichstellungsgesetzes haben die Landkreise und kreisfreien Städte zu ihrer Unterstützung bei der Verwirklichung der Zielsetzung dieses Gesetzes jeweils einen Beirat einzurichten. Näheres ist durch Satzung zu bestimmen.
Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.