Landkreis Helmstedt erhält 4 Mio. EUR Bedarfszuweisung - Vertreter des Innenministeriums übergibt persönlich den Bescheid
Die im November vergangenen Jahres vom Innenministerium dem Landkreis Helmstedt in Aussicht gestellte Bedarfszuweisung wegen einer außergewöhnlichen Lage in Höhe von 4 Mio. EUR ist nunmehr bewilligt worden. In einer Dienstbesprechung im Kreishaus Helmstedt wurde heute Landrat Gerhard Kilian der Bewilligungsbescheid ausgehändigt. Somit dürfte der Geldbetrag in den nächsten Tagen auf dem Konto des Landkreises eintreffen.
Erstmals ist dem Landkreis Helmstedt eine Bedarfszuweisung gewährt worden, obwohl die katastrophal finanziell schlechte Lage seit Jahren besteht und deshalb regelmäßig Anträge nach Hannover gingen. Aber erst eine Änderung der Bewilligungspraxis beim Innenministerium führte zur Berücksichtigung.
Allerdings gibt es das Geld aus Hannover nicht ohne Gegenleistung. So musste sich der Kreistag in einer sogenannten „Zielvereinbarung“ verpflichten, nachhaltige Konsolidierungserfolge in mindestens gleicher Höhe zu erzielen. Hierzu tragen eine Änderung der Trägerstruktur im Kreiskrankenhaus St. Marienberg und zahlreiche weitere Einsparungen, vor allem im Schulbereich und in der Straßenunterhaltung bei.
Außerdem muss der Landkreis dafür Sorge tragen, dass die selbstgesetzten Einsparvorgaben auch erreicht werden, denn sonst fordert der Innenminister das Geld zurück.