Ehrenamt ist Gold wert
Der Landkreis Helmstedt und seine kreisangehörigen Gemeinden beteiligen sich an der Landesinitiative: Neue Ehrenamtskarte ist ein „Dankeschön“ für freiwilliges Bürgerengagement.
Landrat Kilian und die Bürgermeister der kreisangehörigen Gemeinden verstehen die Ehrenamtskarte als Anerkennung für langjähriges, freiwilliges Bürgerengagement. Wer sie erhält, genießt in Niedersachsen eine Reihe von Vergünstigungen bei öffentlichen wie privaten Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen. Im Landkreis Helmstedt gewährt zum Beispiel die Kreisvolkshochschule auf die meisten Kurse einen Rabatt von 25 %; auch der Eintritt in den Bädern in Büddenstedt, Grasleben und Schöningen wird bei Vorlage der Ehrenamtskarte ermäßigt. Viele weitere Vergünstigungen können im Landkreis und im ganzen Land Niedersachsen wahrgenommen werden. „Ich wünsche mir noch mehr Partner aus dem privaten Bereich, die mit ihrem Entgegenkommen den eigentlich unbezahlbaren Wert freiwilligen Engagements honorieren“, sagt Landrat Kilian. Aufkleber, Faltblätter und das Internet (www.freiwilligenserver.de) zeigen, wer mitmacht.
Im Kreisgebiet engagiert sich eine Vielzahl von Ehrenamtlichen in Kindergärten und Schulen, für den Naturschutz oder den Erhalt der historischen Altstadt. Sie sorgen als Feuerwehrleute oder Sanitäter für die öffentliche Sicherheit; der Übungsbetrieb bei den Sportvereinen im Kreisgebiet wäre ohne ehrenamtliche Trainer undenkbar. „Die Kooperationspartner der Ehrenamtskarte sagen mit den eingeräumten Vergünstigungen Danke. Gemeinsam können wir so denen etwas zurückgeben, für die freiwilliges Engagement Herzenssache ist: gelebte Solidarität“, erläutert Kilian die Beteiligung des Landkreises und aller kreisangehörigen Gemeinden an der Aktion „Ehrenamt ist Gold wert“, die der Niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff ins Leben gerufen hat.
Die Karte wird vom Landkreis und den Gemeinden verliehen und ausgegeben. Anträge für die Ehrenamtskarte können bei den Gemeinden und beim Landkreis Helmstedt bei der Bürgerinformation abgeholt werden oder von der Internetseite des Landkreises Helmstedt www.helmstedt.de heruntergeladen werden. Voraussetzungen für die Verleihung sind die Ausübung einer gemeinwohlorientierten Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche oder 250 Stunden im Jahr seit mindestens drei Jahren. Das Mindestalter der Antragsteller beträgt 18 Jahre.