Innenministerium genehmigt Haushalt des Landkreises Helmstedt
Erfreuliches aus Hannover: das Innenministerium hat den Nachtragshaushalt des Landkreises Helmstedt ohne Einschränkungen genehmigt.
Erfreuliches aus Hannover: das Innenministerium hat den Nachtragshaushalt des Landkreises Helmstedt ohne Einschränkungen genehmigt.
Damit können die Maßnahmen aus dem Konjunkturprogramm II zügig umgesetzt werden. Bekanntermaßen haben der Bund und das Land Niedersachsen für den Landkreis Helmstedt eine Investitionspauschale über 3,7 Mio. EUR vorgesehen. Vordringlich sollen hiermit energetische Maßnahmen, sprich Fenster- und Heizungserneuerungen sowie Fassadendämmungen durchgeführt werden.
Über die Verwendung dieser Gelder hatte der Kreistag zweimal intensiv beraten und eine Maßnahmenliste beschlossen.
Da der Landkreis sowohl für die Pauschalförderung als auch für die Projektfördermaßnahmen, die das Land Niedersachsen zusätzlich aufgelegt hat, einen Eigenanteil zur Co-Finanzierung beisteuern musste, war ein Nachtragshaushalt erforderlich, wie Kreiskämmerer Wolfgang Herzog auf Nachfrage mitteilt. Wenn alle Förderanträge berücksichtigt werden, stehen damit insgesamt 6,3 Mio. EUR zur
Verfügung, die der Landkreis dann als Aufträge an die Wirtschaft vergeben kann.
„Ich gehe davon aus, dass sich bei den Ausschreibungen auch möglichst viele heimische Firmen beteiligen, damit durch das Konjunkturprogramm Arbeitsplätze im Landkreis Helmstedt erhalten oder sogar neu geschaffen werden können“, wünscht sich Herzog.