Änderung der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2, gültig ab 23.12.2020
Die Änderungen betreffen unter anderem Besuche zu Weihnachten, Regelungen für private Zusammenkünfte und Feiern, Betriebsverbote sowie Betriebs- und Dienstleistungsbeschränkungen
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