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In 2020 werden die Abfallgebühren angepasst

Die gemeinsamen, stetigen Anstrengungen der Kreispolitik und Kreisverwaltung führten in den vergangenen zwei Jahren zu einer gleichbleibenden Abfallgebührenlast der Bürgerinnen und Bürger.

 

Aufgrund des Preisverfalls im Bereich des Altpapiermarktes musste der Landkreis Helmstedt hohe Verluste verkraften. Folglich sind die Abfallentsorgungsgebühren ab dem 01.01.2020 für den Bereich der Haushalte (Grund- und Gewichtsgebühr Restabfall und Bioabfall) und im Selbstanliefererbereich anzupassen.

Im Vergleich zu den Gebühren der letzten Jahre stellt sich dies wie folgt dar:

 

Gebührenart

2006

bis

2007

in Euro

2008

bis

2010

in Euro

2011

bis

2014

in Euro

2015

in Euro

 

2016

in Euro

 

2017

in Euro

 

2018
bis

2019

in Euro

 

2020

in Euro

 

Grundgebühr pro 120/240 l Restabfallbehälter

105,00

91,20

94,80

93,00

99,60

97,20

94,80

96,00

Grundgebühr pro 1.100 l Restabfallbehälter

210,00

182,40

189,60

186,00

199,20

194,40

189,60

192,00

Leerungsgebühr

10,00

10,00

10,00

10,00

10,00

10,00

10,00

10,00

Gewichtsgebühr je kg Restabfall

0,25

0,20

0,21

0,21

0,22

0,21

0,21

0,22

Gewichtsgebühr je kg Bioabfall

0,23

0,19

0,20

0,18

0,19

0,19

0,18

0,19

Behältertauschgebühr

10,00

10,00

10,00

10,00

10,00

30,00

30,00

30,00

 

Die Behältertauschgebühr (s. Tabelle) sowie die Gebühr für die Sperrmüll „Express-Abfuhr“ in Höhe von 65,00 Euro pro 5m³ sind stabil geblieben, die „normale“ Sperrmüllabfuhr bleibt gebührenfrei.

 

Hinweis: Die Sperrmüllabfuhr kann pro Haushalt maximal 2 Mal pro Kalenderjahr genutzt werden.

 

Die Gebühr für die Zusatzoption „Biotonne Plus“ beträgt weiterhin 20,00 Euro pro Kalenderjahr. Hinzu kommt die Leistungsgebühr (Gewichtsgebühr), die sich nach dem verwogenen Gewicht der „Biotonne Plus“ berechnet sowie ggf. 10,00 Euro für die Ausstellung einer Ersatzvignette.

 

Für die Kosten der Kleinanlieferungen (kofferraumübliche Menge bis 600 l und bis 400 kg) von Abfällen aus Haushaltungen, die nicht über die Hausmüll- und Sperrmüllsammlung entsorgt werden können, wird die Pauschalgebühr von 10,00 Euro auf 15,00 Euro erhöht.

 

Die weiteren Einzelpreise können der Abfallgebührensatzung des Landkreises Helmstedt in der derzeit gültigen Fassung entnommen werden.

 

Das „Kompostwerk der Terrakomp GmbH“ trägt fortan den Namen „Kompostwerk bei Offleben“.

 

Infoblatt - Die Abfallgebühren 2020 (35 KB)
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Landkreis Helmstedt

Geschäftsbereich für Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz

 

erstellt am 08.01.2020

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38350 Helmstedt
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Fax: +49 5351 121-1600
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E-Mail: Presseanfragen
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Donnerstag



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Freitag



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