Die Regiestelle Kultur des Landkreises Helmstedt informiert:
Die Niedersächsische Sparkassenstiftung weist aktuell auf ihre neue Förderkonzeption hin, und gibt Ihnen einen Leitfaden an die Hand, ob Ihr Projekt für eine Förderung in Frage kommt.
Die Ansprechpartner der Stiftung stehen Ihnen vor einer Antragstellung gerne zur Beratung zur Verfügung.
Da für die Bearbeitung eine rechtsgültige Unterschrift benötigen, drucken Sie den Antrag bitte aus, unterschreiben ihn und reichen diesen entweder gemeinsam mit weiteren Unterlagen über die für Sie zuständige Sparkasse ein oder scannen alle Unterlagen in eine zusammen gefasste PDF-Datei und senden diese an sparkassenstiftung@svn.de.
Die Antragsfristen der Sparkassenstiftung belaufen sich auf den 17.04.2020 und 21.08.2020.
Die von Ihnen eingegebenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Förderantrages verarbeitet und gespeichert.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.nsks.de/nsks/foerderung oder direkt beim Stiftungsdirektor der Niedersächsische Sparkassenstiftung, Herrn Dr. Johannes Janssen, Telefon: 0511/36 034 46, E-Mail: johannes.janssen@svn.de