Verwaltung
Das Land hat den Landkreisen nach aktuellen Planungen steigende Impflieferungen zugesagt. Damit kann sich das Impfgeschehen im Landkreis Helmstedt beschleunigen.
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Allgemeinverfügung zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Helmstedt (Lesefassung), gültig ab 22.02. bis 07.03.2021
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Die britische SARS-CoV-2-Virusvariante (Linie B.1.1.7) hat leider den Landkreis Helmstedt erreicht, dies teilen der Landkreis Helmstedt und der DRK Kreisverband Helmstedt mit. In einer Einrichtung des DRK hat sich nach einem sprunghaften Anstieg der Infiziertenzahlen ein Ausbruch mit der britischen Variante des Corona-Virus bestätigt.
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Der Haushaltsplan 2021 steht zur Verfügung.
Der Haushalt 2021 des Landkreises Helmstedt ist noch nicht genehmigt worden und noch nicht rechtskräftig.
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Der Landkreis Helmstedt weist darauf hin, dass auch Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung medizinische Masken, also OP-Masken oder FFP2-Masken (KN95/N95), zu tragen haben. Diese Verpflichtung trifft der Landkreis im Rahmen seines Hausrechts. Es gilt weiterhin, dass Kundinnen und Kunden die Kreisverwaltung nur mit einem zuvor vereinbarten Termin betreten dürfen. Aktuelle Informationen finden Sie unter www.helmstedt.de.
Einzelheiten darüber, welche Masken zulässig sind, finden Sie unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq.
Nach einem Höchststand beim Corona-Inzidenzwert von 187,3 am zweiten Januar-Wochenende sinken die Infektionszahlen im Landkreis Helmstedt nun wieder. Ursächlich für die hohen Werte waren im Wesentlichen drei heftige Ausbrüche in Alten- und Pflegeheimen.
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