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Vorlesen

Örtliche Pflegekonferenz des Landkreises Helmstedt

Auf Grundlage des Niedersächsischen Pflegegesetzes (NPflegeG) wurde bereits im März 2001 eine örtliche Pflegekonferenz für das Gebiet des Landkreises Helmstedt gegründet.

 

Der Landkreis Helmstedt war in Niedersachsen der zweite Landkreis, der eine solche Konferenz ins Leben gerufen hat.

 

Gem. § 4 NPflegeG können Pflegekonferenzen gegründet werden, um dort über Fragen

 

  • der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung,
  • der notwendigen pflegerischen Versorgungsstruktur,
  • der Koordinierung von Leistungsangeboten

 

zu beraten.

 

Zusammensetzung der örtlichen Pflegekonferenz:

 

Laut dem Statut der örtlichen Pflegekonferenz besteht diese aus folgenden Mitgliedern:

 

  • sechs Vertreter/innen des Landkreises Helmstedt und der kreisangehörigen Gebietskörperschaften,
  • sechs Vertreter/innen der im Kreisgebiet ansässigen Pflegeeinrichtungen,
  • vier Vertreter/innen der Pflegekassen,
  • zwei Vertreter/innen der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände im Landkreis Helmstedt,
  • ein/e Vertreter/in des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen Niedersachsens,
  • zwei Vertreter/innen der pflegenden Angehörigen,
  • ein/e Vertreter/in der Pflegebedürftigen,
  • ein/e Vertreter/in des Pflegepersonals,
  • zwei Vertreter/innen der Altenpflegeschulen,
  • ein/e Vertreter/in der Helios St. Marienberg Klinik Helmstedt

 

Die Sitzungen der örtlichen Pflegekonferenz sind öffentlich.

 

Die Geschäftsführung erfolgt durch den Geschäftsbereich Soziales.

 

Weitere Dokumente:

 

  • Örtlicher Pflegebericht

 

 

Kontakt:

Frau Krathge

Zimmer 103

Conringstr. 27-30

38350 Helmstedt

Telefon: 05351 / 121-2452

E-Mail: b01.krathge@landkreis-helmstedt.de

 


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Landkreis Helmstedt
Südertor 6
38350 Helmstedt
Tel.: +49 5351 121-0
Fax: +49 5351 121-1600
E-Mail: Kreisverwaltung
E-Mail: Presseanfragen
Bitte beachten Sie, dass die Gebäude zu Ihrem Anliegen abweichen können. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch im entsprechenden Geschäftsbereich und der dort angegebenen Hausanschrift.

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Freitag



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