Örtliche Pflegekonferenz des Landkreises Helmstedt
Auf Grundlage des Niedersächsischen Pflegegesetzes (NPflegeG) wurde bereits im März 2001 eine örtliche Pflegekonferenz für das Gebiet des Landkreises Helmstedt gegründet.
Der Landkreis Helmstedt war in Niedersachsen der zweite Landkreis, der eine solche Konferenz ins Leben gerufen hat.
Gem. § 4 NPflegeG können Pflegekonferenzen gegründet werden, um dort über Fragen
- der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung,
- der notwendigen pflegerischen Versorgungsstruktur,
- der Koordinierung von Leistungsangeboten
zu beraten.
Zusammensetzung der örtlichen Pflegekonferenz:
Laut dem Statut der örtlichen Pflegekonferenz besteht diese aus folgenden Mitgliedern:
- sechs Vertreter/innen des Landkreises Helmstedt und der kreisangehörigen Gebietskörperschaften,
- sechs Vertreter/innen der im Kreisgebiet ansässigen Pflegeeinrichtungen,
- vier Vertreter/innen der Pflegekassen,
- zwei Vertreter/innen der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände im Landkreis Helmstedt,
- ein/e Vertreter/in des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen Niedersachsens,
- zwei Vertreter/innen der pflegenden Angehörigen,
- ein/e Vertreter/in der Pflegebedürftigen,
- ein/e Vertreter/in des Pflegepersonals,
- zwei Vertreter/innen der Altenpflegeschulen,
- ein/e Vertreter/in der Helios St. Marienberg Klinik Helmstedt
Die Sitzungen der örtlichen Pflegekonferenz sind öffentlich.
Die Geschäftsführung erfolgt durch den Geschäftsbereich Soziales.
Weitere Dokumente:
Kontakt:
Frau Krathge
Zimmer 103
Conringstr. 27-30
38350 Helmstedt
Telefon: 05351 / 121-2452
E-Mail: b01.krathge@landkreis-helmstedt.de