Straßenwärter/in
Informationen zum Ausbildungsberuf der Straßenwärterin / des Straßenwärters
Weitere Informationen zur Einstellungsvoraussetzung, zur Ausbildungsdauer und zum Einstellungszeitpunkt entnehmen Sie bitte dem folgenden Flyer:
Ausbildungsverlauf:
Die Ausbildung gliedert sich in einen praktischen Teil, der in der Kreisstraßenmeisterei des Landkreises Helmstedt durchgeführt wird. Des Weiteren beinhaltet die Ausbildung den 36-wöchigen Blockunterricht (verteilt auf drei Jahre) an der Berufsbildenden Schule in Cadenberge. Außerdem findet eine überbetriebliche Ausbildung statt. Diese umfasst insgesamt 22 Wochen und wird über das Ausbildungszentrum der Bauwirtschaft in Mellendorf durchgeführt. Praktischer Teil, Blockunterricht an der Berufsschule und die überbetriebliche Ausbildung wechseln sich über die drei Jahre ab. Die Ausbildung beinhaltet weiterhin einen Motorsägenlehrgang sowie den Erwerb des Führerscheins der Klasse CE.
Prüfungen:
Eine Zwischenprüfung erfolgt vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres.
Die Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildungszeit durchgeführt.
Beide Prüfungen sind im Technologiezentrum Stade abzulegen.
Ziel der Ausbildung:
Die Ausbildung soll neben der Durchführung von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Bauwerken und Straßen unter anderem auch vermitteln, wie die Durchführung des Winterdienstes organisiert ist, wie Arbeits- und Unfallstellen abgesichert werden und welche Maßnahmen für die weitere Verkehrssicherung angewandt werden können. Des Weiteren ist das Anlegen und Pflegen von Grünflächen und das Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen Gegenstand der Ausbildung. Das Aufgabenfeld des Straßenwärters ist also recht umfangreich und erfordert ein hohes Maß an Lernbereitschaft und handwerklichem Geschick.
Entgelt (brutto):
gültig ab 01.03.2019 | ||
1. Ausbildungsjahr | 1.018,26 Euro | |
2. Ausbildungsjahr | 1.068,20 Euro | |
3. Ausbildungsjahr | 1.114,02 Euro |
Zusätzlich erhalten die Auszubildenden eine tarifliche Jahressonderzahlung in Höhe von 90% im November eines Jahres. Des Weiteren können auf Antrag vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 13,29 Euro gezahlt werden. Bei erfolgreicher Abschlussprüfung wird eine tarifliche Abschlussprämie in Höhe von 400,00 Euro gezahlt.
Einsatzmöglichkeiten:
Bei jeder Straßen- oder auch Autobahnmeisterei sowie auf den Bauhöfen der Städten und Gemeinden ist der/die Straßenwärter/in einsetzbar. Gearbeitet wird im Team – der Kolonne. Durch seine/ihre vielfältige handwerkliche Grundausbildung kann der/die Straßenwärter/in auch in anderen ähnlichen Bereichen eingesetzt werden.
Weiterbildung:
Durch die Teilnahme an Lehrgängen, Kursen (Volkshochschule) und Seminaren kann eine permanente Erweiterung des Wissens / Spezialisierung erfolgen. Die Fachkenntnisse eines Straßenwärters /einer Straßenwärterin müssen immer auf dem aktuellen Stand der Technik sein.
Mit einer mehrjährigen Berufserfahrung hat der/die Straßenwärter/in die individuelle Möglichkeit, über den Besuch einer Meister- oder Technikerschule weitergehende Abschlüsse wie Straßenwärtermeister/in oder Tiefbautechniker/in zu erreichen. Sogar ein Studium an einer Fachhochschule ist für den entsprechenden Fachbereich nach dem Besuch einer Fachoberschule unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Aufstiegsmöglichkeiten:
Innerhalb des Teams haben Straßenwärter/innen die Möglichkeit höherwertige Tätigkeiten als Kolonnenführer/in oder Streckenwarte/in auszuüben.
Mit einem entsprechenden Abschluss (i.d.R. Fachhochschulstudium) kann dem Straßenwärter / der Straßenwärterin auch die Leitung einer Straßenmeisterei übertragen werden.
Ablauf des Auswahlverfahrens:
Interessierte Bewerber/innen sollten im Juli/August des Vorjahres ihr Bewerbungsschreiben mit dem Lebenslauf und einer Ablichtung des Abschlusszeugnisses der Sekundarstufe I (Hauptschulabschluss) bzw. des Versetzungszeugnisses beim Landkreis Helmstedt einreichen. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens, sofern ein frankierter Rückumschlag der Bewerbung beigefügt wird.
Im November / Dezember des Vorjahres werden ausgewählte Bewerber/innen zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch im Hause der Kreisverwaltung eingeladen.
Die schriftliche Zusage erfolgt in der Regel vor Weihnachten des Vorjahres.
Nützliche Informationen:
Weitere Informationen sind auch über folgende Internetseiten erhältlich: